Die Nutzung der Atomkraft in Deutschland begann mit dem ersten Atomgesetz von 1959. In einem breiten Konsens wurde 2011 der beschleunigte Atomausstieg gesetzlich beschlossen. Die letzten Atomkraftwerke stellten den Leistungsbetrieb am 15. April 2023 endgültig ein. Damit endet die Atomkraftnutzung in Deutschland und die nukleare Sicherheit hierzulande wird deutlich erhöht. Nun gilt es, den Ausstieg und Rückbau sicher zu vollenden und Lösungen für die Endlagerung voranzubringen.
In Frankreich wird zurzeit ein nationales Beteiligungsverfahren zur Verlängerung des Betriebs von Reaktoren mit einer elektrischen Leistung 1300 MW über die ursprünglich geplante Betriebsdauer von 40 Jahren hinaus, durchgeführt.
BMUV hat die offizielle Notifizierung über eine anstehende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) aus Finnland bezüglich der Laufzeitverlängerung (LZV) und Erhöhung der thermischen Leistung der Reaktorblöcke erhalten.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat für das Jahr 2024 Professorin Dr. med. Ursula Nestle erneut zur Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission (SSK) bestellt.
Das Bundesamt für Strahlenschutz leistet eine unverzichtbare Arbeit für den Strahlenschutz der Bevölkerung. Der Wissenschaftsrat empfiehlt daher, Forschung und wissenschaftliche Kompetenz des BfS weiter zu stärken.
Zum 15. Februar 2024 wird Christian Kühn die Leitung des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übernehmen. Kühn wird Nachfolger von Wolfram König, der Ende Januar 2024 in den Ruhestand gehen wird.
Nach dem Standortauswahlgesetzes sollen Daten dauerhaft gespeichert werden, die für die Lagerung radioaktiver Abfälle bedeutsam sind. Dem soll eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit vorausgehen.
Das Projekt lässt sich aufgrund zu vieler rechtlicher und planerischer Risiken voraussichtlich nicht rechtzeitig und damit auch nicht wirtschaftlich umsetzen. Das haben die Prüfungen des Bundesumweltministeriums ergeben.
Ein internationales Expertenteam überprüfte vom 9. bis 16. Oktober 2023 die Umsetzung der im Rahmen der Integrated Regulatory Review Service (IRRS) Mission 2019 ausgesprochenen Empfehlungen.
Vom 9. bis 16. Oktober empfangen die Aufsichtsbehörden für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz von Bund und Ländern hochrangige internationale Expertinnen und Experten in Bonn.
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des BMUV den Allgemeinen Notfallplan für radiologische Notfälle, wie Atomkraftwerk-Unfälle oder den Transport radioaktiver Stoffe, beschlossen.
Beim Schutz vor UV-Strahlung besteht in vielen Städten und Gemeinden Handlungsbedarf. Zum Auftakt einer UV-Schutz-Kampagne des BfS stellten Christian Kühn und BfS-Präsidentin Inge Paulini eine Studie vor.
Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.