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18. September bis 22. Oktober 2023

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Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Gerüst eines AKW Kühlturms vor blauen Himmel mit Wolken

Kerntechnische Anlagen werden nach Beendigung ihrer betrieblichen Nutzung zum Schutz von Mensch und Umwelt geordnet stillgelegt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Atomgesetz, dem Strahlenschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen. Danach muss die Stilllegung ein behördliches Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchlaufen.

Unter dem Begriff "Stilllegung" versteht man alle Maßnahmen, die nach Erteilung der Stilllegungsgenehmigung durchgeführt werden, bis eine atom- und strahlenschutzrechtliche Überwachung nicht mehr notwendig ist.

Deutschland verfügt über eine große Stilllegungserfahrung

In Deutschland wurden bisher 30 Leistungs- und Prototyp-Reaktoren, über 30 Forschungsreaktoren sowie elf Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung abgebaut beziehungsweise befinden sich in verschiedenen Phasen der Stilllegung. 

Deutschland verfügt daher über umfangreiche Stilllegungserfahrung, sowohl was die Anzahl als auch die Vielfalt der stillgelegten Anlagen betrifft.

Stand: 13.12.2022

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