
Nationale Wasserstrategie
Eine krisenfeste Strategie für unser Wasser
Wasser ist die Grundlage allen Lebens und eine unersetzliche Ressource für Natur und Menschen. Doch unsere Wasserressourcen geraten zunehmend unter Druck. Die letzten Dürresommer hatten gravierende Auswirkungen auf unsere Wälder, die Landwirtschaft und die Biodiversität in Deutschland.
Gleichzeitig steht die Wasserwirtschaft in Deutschland vor großen Herausforderungen bei der Modernisierung und Anpassung ihrer Infrastrukturen und im Gewässerschutz. Die Nationale Wasserstrategie sorgt nun systematisch für einen bewussten Umgang mit der Ressource Wasser.

Aktuelles
Steffi Lemke zur Nationalen Wasserstrategie
"Ein zentrales Ziel der Nationalen Wasserstrategie ist es, das Trinkwasser in Deutschland langfristig zu sichern. Klar ist: Als Folge der Klimakrise werden Hitze und Dürren in Deutschland häufiger werden, sie verändern langfristig auch die Verfügbarkeit von Wasser. Deshalb brauchen wir im Fall von Wasserknappheit einen Orientierungsrahmen für lokale oder regionale Entscheidungen. Gemeinsam mit den Bundesländern und allen relevanten Akteuren wird der Bund deshalb eine Bundesleitlinie zum Umgang mit Wasserknappheit erarbeiten."
Bundesumweltministerin Steffi Lemke
Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wasserwirtschaft
Die Wasserstrategie ist auf den Zeitraum bis 2050 ausgelegt. Um die Ziele zu erreichen, setzt sie auf einen Mix aus Förderung, rechtlichen Regelungen, Wissensaufbau und Dialog. Für zehn strategische Themenfelder wird beschrieben, wie unser Umgang mit Wasser zukunftsfähig werden kann. Dazu kommt ein Aktionsprogramm mit rund 80 konkreten Maßnahmen.

Die 10 Schwerpunkte der Nationalen Wasserstrategie:
Seit den Dürreereignissen in den vergangenen Jahren sind das Wasserdargebot, die Wassernutzungen und die möglichen Zielkonflikte um die Ressource Wasser auch in Deutschland stärker in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Aufgrund der Auswirkungen der Klimakrise auf die Quantität und auch die Qualität des Wassers, wird es zukünftig notwendig sein, sektorenübergreifende, gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln, um unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede mittel- und langfristig Nutzungskonkurrenzen und Zielkonflikten um Wasserressourcen vorzubeugen. Ein möglichst naturnaher, regionaler Wasserhaushalt wird eine wichtige Voraussetzung für ein stabiles Wasserdargebot und für die Sicherung der ökologischen Belange sein.
Für den vorausschauenden planerischen Umgang zur Vermeidung von Wassernutzungskonflikten bedarf es zunächst verlässlicher Grundlagen, das heißt eine solide Wissensbasis durch zielgerichtetes Monitoring des gesamten Wasserhaushalts. Wir müssen besser die Auswirkungen des Klimawandels verstehen, um darauf bessere Modelle und Szenarien zur regional differenzierten Abschätzung des künftig verfügbaren Wasserdargebots entwickeln zu können. Benötigt werden flächendeckende Wasserhaushaltsmodellierungen (einschließlich einer hydrogeologischen Modellierung) sowie deren Verknüpfung mit klimatologischen Modellen als Basis für eine flächendeckende Analyse des regionalen Wasserdargebots und des künftigen Wasserbedarfs für Trinkwasser, Landwirtschaft, Industrie und Ökosystemen. Auf dieser Grundlage sind möglichst flächendeckend Wasserversorgungskonzepte zu erarbeiten.
Die Art der Landnutzung ist unter anderem von großer Bedeutung für die Erreichung des Ziels der Treibhausgasneutralität 2045 sowie für den Erhalt artenreicher Natur- und Kulturlandschaften. Sie hat zudem auch hohe Relevanz für den Erhalt eines naturnahen Wasserhaushalts und den Schutz der Wasserressourcen. Gleichzeitig stellt ein stabiler naturnaher Wasserhaushalt eine zentrale Voraussetzung für eine zukunftsgerechte Landnutzung dar. Die Folgen der Klimakrise und ein sinkendes Wasserdargebot vor allem in den Frühjahrs- und Sommermonaten werden insbesondere die Land- und die Forstwirtschaft sowie die Aquakultur aber auch den Naturschutz betreffen. Längere und intensivere Trockenphasen werden ein zunehmend großes Problem für die Landwirtschaft darstellen.
Daher wollen wir gemeinsam mit der Landnutzung eine Rahmenkonzeption für die dauerhafte Erhaltung eines naturnahen und funktionsfähigen Wasserhaushalts entwickeln. Ziel ist es, praxistaugliche Maßnahmen zu identifizieren, die eine Wassernutzung in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und in besonders vulnerablen Bereichen der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung umsetzen, so dass diese ihren Beitrag zur bedarfsgerechten Verfügbarkeit von Wasser zur Erhaltung und Wiederherstellung der Ökosysteme und der Biodiversität sowie für die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung für den Menschen leisten, sowie eine konsequente Anwendung der guten fachlichen Praxis unterstützen. Zwingend erforderlich sind Wassernutzungskonzepte in der Fläche, die künftige Planungen und Entwicklungen berücksichtigen sowie Orientierungen für die Zulassung von Wasserentnahmen für die verschiedenen Nutzungen geben.
In den deutschen Städten steigt die Bodenversiegelung immer noch an. Das Regenwasser wird überwiegend in die Kanalisation abgeleitet. Dies führt zu einer Beeinträchtigung der Regenwasserversickerung sowie zu punktuell hohem oberflächlichen Abfluss bei Starkregen. Als Folge kann es vermehrt zu urbanen Sturzfluten und Überschwemmungen kommen. Gleichzeitig kommt es innerstädtisch durch die hohe Versiegelung, fehlende Grünflächen und Kaltluftkorridore zum vermehrten Auftreten des Wärmeinseleffektes. Die natürliche Kühlfunktion von feuchten Böden und die Grundwasserneubildung werden durch die sofortige Ableitung des fallenden Niederschlags eingeschränkt.
Eine wassersensible Stadtentwicklung (Stichwort Schwammstadt) ist ein maßgeblicher Baustein für eine klimagerechte Gestaltung von lebenswerten. Das Leitbild der "wassersensiblen Stadt" muss praxisnah und umsetzbar weiterentwickelt sowie mit Maßnahmenvorschlägen zur Umsetzung in den Kommunen verknüpft werden. Ziel ist dabei, den nachhaltigen Umgang mit Wasser im Allgemeinen und Regenwasser im Besonderen in Städten zu stärken. Dies betrifft die Themen Versickerung, Verdunstung, Speicherung von Regenwasser sowie Umgang mit Starkregen. Die Betriebs- und Regenwassernutzung, Schadstoffminimierung und Anpassungsmöglichkeiten an Trockenheit und Hitze in Städten gilt es zu erschließen.
Intakte Flusslandschaften und ihre Auen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen in Deutschland. Die großen Potenziale naturnaher Fließgewässer und Auen zur Aufnahme und Speicherung von Kohlenstoff aus der Luft sollen für den natürlichen Klimaschutz genutzt werden. Naturnahe Auenflächen wirken sowohl bei Hoch- als auch bei Niedrigwasser abflussregulierend und können somit die Folgen des Klimawandels auf den Landschaftswasserhaushalt abmildern. Sie halten nennenswerte Mengen an Wasser in der Landschaft zurück mit positiver Wirkung auf Vegetation und Mikroklima (Kühlung).
Eine besondere Herausforderung für Bund und Länder stellt das Erreichen der ökologischen Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie dar. Denn bei der Herstellung der Durchgängigkeit (Abbau von Barrieren, Stauanlagen) für einheimische Arten und Sedimente sowie die Umsetzung hydromorphologischer Maßnahmen und Renaturierungen gibt es noch großen Nachholbedarf.
Die naturschutzfachlichen und wasserwirtschaftlichen Erfordernisse zur Umsetzung der FFH-RL, Vogelschutzrichtlinie und der WRRL sind frühzeitig gemeinsam zu betrachten und in den Bewirtschaftungs- bzw. Managementplänen zu berücksichtigen sowie konkrete Maßnahmen unter Abwägung aller Interessen zielorientiert umzusetzen. Die wasserbauliche Infrastruktur sowie die Unterhaltungsmaßnahmen an Fließgewässern müssen sowohl deren Durchgängigkeit als auch eine naturnahe Morphologie und Eigendynamik bei Einbeziehung und Wiederanbindung der Auen ermöglichen.
Die NWS spricht sich für eine konsequente Nutzung der Synergien zwischen Fluss- und Auenentwicklung, Erhalt und Förderung der Biodiversität, Klimaanpassung, Erholung, Hochwasserschutz und Niedrigwasserbewirtschaftung aus. Es ist das Ziel den Gewässern mehr Entwicklungsraum zurückzugegeben. Die dafür erforderlichen Flächenbedarfe sind zu ermitteln und in Flächenzielen zu definieren und in einer planungs- und baurechtlich verankerten Flächenkulisse gesichert werden. Dies erfordert bundesweit eine planerische Ermittlung und kartografische Darstellung der Gewässerentwicklungsflächen. Für eine stringente und ökologisch effektive Umsetzung gewässerstruktureller Maßnahmen ist die planerische Sicherung von Gewässerentwicklungskorridoren und Auen mit den dafür notwendigen Flächenanteilen anzustreben. Hierzu sind auf Seiten der Raumordnung und Bauleitplanung planerische Instrumente der Sicherung von Gewässerentwicklungsflächen im Rahmen des geltenden Rechts stärker zu nutzen.
Der Eintrag von Stoffen und Krankheitserregern in die Gewässer kann ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen. Trotz erheblicher Fortschritte bei der Minderung von Stoffeinträgen, ist die Belastung der Gewässer durch Stoffeinträge aus unterschiedlichen Quellen wie Industrie, Kommunen, privaten Haushalten und Landwirtschaft weiterhin zu hoch. Viele Stoffe werden nur sehr langsam oder gar nicht in den Gewässern abgebaut.
Eine Herausforderung besteht darin, die Schadstoffbelastung des Abwassers durch Maßnahmen bereits entlang der gesamten Kette deutlich zu verringern. Die Abwasserfracht der einzelnen Produktionsstufen sowie wasserschonende Produkte und Herstellungsverfahren sind bereits beim Produktdesign mitzudenken. Eine solche integrierte Herangehensweise im Sinne eines Multi-Barrieren-Prinzips erfordert ein verantwortliches Zusammenwirken aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette, einschließlich der Produzentinnen und Produzenten, Handel und Konsumentinnen und Konsumenten.
Deutschland unterstützt den von der Europäischen Kommission im Rahmen des Green Deal vorgelegten Null-Schadstoff-Aktionsplan. Dieser bildet zusammen mit der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit den europäischen Rahmen für Maßnahmen zur Vermeidung von Schadstoffbelastungen für Mensch und Umwelt. Bei der nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besteht das Ziel, dass künftig an 100 Prozent der Gewässer an landwirtschaftlichen Flächen dauerhaft bewachsene Randstreifen, insbesondere in Trinkwasserschutzgebieten, Naturschutzgebieten und in durch Hot-Spot-Analysen identifizierten sensiblen Gebieten angelegt werden müssen. Außerdem gibt es ein Anwendungsverbot an Gewässern von Pflanzenschutzmitteln in einem Abstand von zehn Metern (ohne bewachsenden Randstreifen) und für bewachsene Randstreifen von fünf Metern. Umfangreiche Kontrollen sollen die flächendeckende Umsetzung des geltenden Rechts sichern.
Das Spurenstoffzentrum des Bundes beim Umweltbundesamt unterstützt die Maßnahmen aus dem Spurenstoffdialog, der mit den Stakeholdern fortgeführt wird. Aufbauend auf den Ergebnissen des Spurenstoffdialogs wird eine Liste besonders relevanter Schadstoffe erarbeitet.
Die Bundesregierung sieht in einer erweiterten Herstellerverantwortung ein geeignetes Instrument, Anreize für Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung der Gewässer durch Spurenstoffe und Schadstoffe entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu geben. Aus Gründen der Effektivität sowie zur Vermeidung von Standortnachteilen sollte ein entsprechender Ansatz auf EU-Ebene verfolgt werden.
Die tragenden Säulen der Daseinsvorsorge sind sichere Versorgung mit Wasser in guter Qualität und Menge sowie ein effektives Abwasser- und Regenwassermanagement. Die Vorsorge gegenüber den Folgen von Extremereignissen und Katastrophenfällen wie zum Beispiel Hochwasser, Niedrigwasser und Dürren sowie Maßnahmen gegen die weitere Schwächung der Ökosysteme und deren Leistungen sind weitere zentrale Elemente. Der Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Deutschland verfügt über eine seit Jahrzehnten entwickelte und im Wesentlichen gut funktionierende wasserwirtschaftliche Infrastruktur (Trink- und Abwasserleitungen, Deiche et cetera). Der Werterhalt (Sanierung, Pflege) dieser Anlagen sowie deren Modernisierung und Anpassung an den Klimawandel (Dürre, Starkregen, Hochwasser) stellt die Gesellschaft vor große finanzielle Herausforderungen.
Die Nationale Wasserstrategie hält es für erforderlich, neben den klassischen technisch geprägten "grauen" Wasserinfrastrukturen, wie Abwasserkanälen, Rückhaltebecken, Talsperren, Brunnen, Hochwasserdeichen, verstärkt "grüne" und "blaue" Infrastrukturen zu schaffen, zum Beispiel durch Renaturierung von Auen, Mooren oder naturnahe Gewässerläufe. Dies naturbasierten Maßnahmen nutzen die Ökosystemleistungen der Natur und kombinieren diese mit technischen Infrastrukturen. So können grün-blaue Infrastrukturen ein anderes Regenwassermanagement in Städten ermöglichen, beispielsweise durch die Entsiegelung von Flächen für den Regenwasserrückhalt sowie die Kühlung der Städte.
Unter Berücksichtigung des Klimawandels sollen Synergien zwischen Hoch- und Niedrigwasserrisikomanagement mit Blick auf das Speichermanagement untersucht und Lösungsansätze entwickelt werden. Dafür bedarf es unter anderem einer digitalen Kartierung von Gebieten, die bei Starkregen besonders von Überflutungen betroffen sein können (Starkregenhinweiskarten).
Notwendig werden flächendeckende Wasserversorgungskonzepte, die unterschiedliche Szenarien der künftigen Entwicklung von Wasserdargebot und Wasserbedarfen sowie überregionale Schnittstellen berücksichtigen und dem risikobasierten Ansatz gerecht werden. Die Wasserversorgungskonzepte sollten auf bundesweit vergleichbaren Methoden beruhen, damit auch deren Ergebnisse zu einem konsistenten länderübergreifenden Gesamtbild zusammengeführt werden können.
Auf Grundlage eines integrierten risikobasierten Ansatzes sind Leitlinien und Regelwerke für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) im Sektor Wasser zu erarbeiten beziehungsweise weiter zu entwickeln und bei den relevanten Stellen (Behörden und Betreibern) zu implementieren.
Stoffe im Abwasser können auch Rohstoffe sein, die im Sinne der Kreislaufwirtschaft genutzt werden sollten. Eine bewusst kreislauforientierte Nutzung des Wassers und der darin enthaltenen Inhaltsstoffe und Wärmeenergie führt zu mehr Nachhaltigkeit im Wassersektor. Das betrifft sowohl eine Wiederverwendung des Wassers, wenn es nutzungs- und umweltgerechte Qualitäten aufweist, aber auch die Gewinnung und den Verbrauch von Energie im System sowie die Nutzung im Abwasser enthaltener Stoffe, wie etwa Phosphor und Stickstoff.
Im Gegensatz zur Kreislaufführung von Kühl- und Prozesswasser in der produzierenden Wirtschaft findet eine Kreislaufführung von genutztem Trinkwasser oder die Bewirtschaftung von Regenwasser in Gebäuden, Städten und Gemeinden noch wenig statt. So ist die Wiederverwendung von genutztem Trinkwasser (Grauwassernutzung mit Wärmerückgewinnung) oder die Nutzung von Regenwasser in Gebäuden trotz ausgereifter Technik noch nicht weit verbreitet.
Die Abwasserwirtschaft kann durch die Nutzung weiterer technischer Möglichkeiten für Energieeinsparmaßnahmen und Energienutzungspotenziale einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und einen gegebenenfalls höheren Energieverbrauch auf Grund höherer Reinigungsleistungen kompensieren.
Die Vorgaben der EU-Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung werden umgesetzt, um die hygienisch sichere, gesundheitlich unbedenkliche sowie auch im Hinblick auf umweltgerechte Nutzung von aufbereitetem Abwasser zur Bewässerung in der Landwirtschaft zu gewährleisten. Entsprechende Regelungen für andere Anwendungsbereiche, zum Beispiel in Städten und Gemeinden, sind zu entwickeln soweit dies ökologisch sinnvoll beziehungsweise vertretbar ist und keine gesundheitlichen Gefährdungen zu befürchten sind. Dies lässt sich am besten bei industrieller Nutzung ausschließen. Die Umsetzung der EU-Verordnung dient auch zur Optimierung der Nährstoffkreisläufe. Zudem werden rechtliche Anforderungen und Leitlinien für den Einsatz von aufbereitetem Abwasser entwickelt. Entsprechende Konzepte sind in der kommunalen Bauleitplanung und in Wasserversorgungskonzepten zu berücksichtigen.
Die Wasserwirtschaft in Deutschland ist vielschichtig organisiert. Die öffentlichen wasserwirtschaftlichen Aufgaben sind auf Bund, Länder, Kreise und Kommunen verteilt. Aufgaben der Wasserwirtschaft werden auch von verschiedenen Organisationen in privat- und öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens- und Verbandsformen (unter anderem Zweckverbände, sondergesetzliche Verbände, Wasser- und Bodenverbände) übernommen.
Die wasserwirtschaftlichen Behörden arbeiten inzwischen vielfach an der Grenze der Belastbarkeit und vermögen selbst nach eigener Einschätzung nicht mehr konsequent alle gesetzlich vorgegebenen Aufgaben angemessen zu erfüllen. Die Verwaltungen sehen sich zunehmend mit Fachkräftemangel konfrontiert und verfügen nicht über eine den aktuellen Anforderungen entsprechende technische und finanzielle Ausstattung.
Wasser ist das verbindende Glied zwischen den verschiedenen Sektoren, wie beispielsweise Gesundheit, Landwirtschaft, produzierender Wirtschaft, Energie, Verkehr, Naturschutz, Raumplanung oder Regionalentwicklung und den jeweiligen verantwortlichen Verwaltungen. Diese agieren auf unterschiedlichen Ebenen (Kommunen, Regionen, Länder, Bund). Es muss durch Verwaltungsstrukturen übergreifend sichergestellt werden, dass Ressorts, wie die Energie-, Verkehrs- und Landwirtschaftsverwaltungen, die ihnen obliegenden Gewässerschutzaufgaben bewältigen können.
Die in Wasserstrategie beschriebenen Herausforderungen an die deutsche und teilweise auch an die europäische Wasserwirtschaft erfordern eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Dabei muss auch die Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen verbessert werden. Die interkommunale Zusammenarbeit soll weiterentwickelt werden, um die Leistungserfüllung bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie Gewässerunterhaltung zu stärken und die Wirtschaftlichkeit von Daseinsvorsorgeleistungen in ländlichen Regionen dauerhaft zu sichern. Die Wasserstrateige schlägt eine Prüfung vor, ob durch die Bündelung von Fachkompetenz, etwa durch die Schaffung von verwaltungsinternen Kompetenzzentren eine Entlastung von lokalen Aufgaben erreicht werden kann. Stärkung der Verwaltung bedeutet auch, digitale Kompetenzen zu verbessern und die sich durch die Digitalisierung bietenden Chancen zu nutzen.
Das WHG und weitere wasserrelevante Vorschriften sollen überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden, um den in der Wasserstrategie identifizierten Herausforderungen (insbesondere Auswirkungen der Klimakrise und Verlust der Biodiversität) gerecht zu werden. Das aktuelle Wasserrecht wird zudem dahingehend überprüft, ob die Regelungen den zukünftigen Herausforderungen und den Entwicklungen auf Ebene der Europäischen Union, etwa dem Grünen Deal und der Biodiversitätsstrategie 2030, entsprechen.
Nord- und Ostsee stellen ökologisch wertvolle und sensible Bereiche dar und sind einem wachsenden Nutzungsdruck ausgesetzt.
Zu den vielfältigen Nutzungsformen gehören zum Beispiel verschiedene Formen der Energiegewinnung, Abbau von Rohstoffen sowie die Schifffahrt, die Fischerei, der Wassersport und der Strandtourismus. Damit verbundene Baumaßnahmen im Meer (zum Beispiel Vertiefung des Meeresbodens) können das Ökosystem ebenfalls bedeutend und dauerhaft beeinträchtigen. Hinzu kommen fortdauernde Belastungen durch die in der Vergangenheit durchaus übliche Nutzung der Meere als Senke für unterschiedliche Arten von Abfällen. Diese seeseitigen Belastungen werden durch die zukünftige nationale Meeresstrategie adressiert.
Die sich als Konsequenz aus land- und seeseitigen Nutzungen ergebenden Belastungen verhindern derzeit in Nord- und Ostsee die Erreichung des guten Umweltzustands, wie ihn die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) vorgibt und für dessen Erreichung sich Deutschland aktiv einsetzt.
In der künftigen nationalen Meeresstrategie wird es auf ein land- und seeseitige Maßnahmen umfassendes abgestimmtes Vorgehen zum Schutz der Meere in seiner Gesamtheit ankommen. Anforderungen des Meeresschutzes müssen sektorenübergreifend in andere Politikbereiche integriert werden, so dass Schutz und Nutzung in eine Balance kommen. Hierzu gehört die Stärkung des Bewusstseins für die Effekte der flussbürtigen und atmosphärischen Einträge auf die Meere und die Übernahme von Verantwortung für die Reduzierung auch bei den Eintragsquellen im Binnenland.
Der nachhaltige Schutz der Wasserressourcen und Gewässer sowie die zukunftsfeste Weiterentwicklung und Umgestaltung der Wasserwirtschaft werden in vielen Bereichen Veränderungen notwendig machen. Diese Veränderungsprozesse benötigen eine breite gesellschaftliche Akzeptanz, welche erarbeitet werden muss.
Diese Akzeptanz setzt eine allgemeine Wertschätzung der natürlichen Funktionsweise des Wasserhaushalts und der Bedeutung gesunder Gewässer für den Naturhaushalt, das menschliche Wohlbefinden, die Gesundheit, die Ernährung und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung insgesamt voraus. Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität und zu jeder Tageszeit wird in Deutschland als fester Bestandteil der Daseinsvorsorge und damit als selbstverständlich wahrgenommen. Vielen Menschen sind aber die hinter diesen Nutzungen stehenden natürlichen Ressourcen und auch der mit der Bereitstellung von Trinkwasser verbundene Aufwand nicht deutlich.
Der Wert des Wassers in seiner Gesamtheit muss daher im gesellschaftlichen und politischen Bewusstsein präsenter werden. Es gilt, die Ökosystemleistungen der Ressource Wasser und der Gewässer – unter anderem als Lebensraum – sowie die Leistungen der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung für die Gesellschaft transparent zu machen, in Wert zu setzen und wertzuschätzen.
Im Rahmen einer langjährigen Bildungs- und Kommunikationsoffensive "Wasser" (unter Einbindung der schulischen Bildung) will Bundesumweltministerium das Bewusstsein in der Bevölkerung und spezifischen Berufsgruppen in wasserrelevanten Themen stärken.
Mit aktivierenden Beteiligungsprozessen, wie Instrumenten der Bürgerwissenschaft (Citizen Science), soll die Gesellschaft motiviert werden, sich mit Fragen rund um das Wasser zu beschäftigen. Die Erfahrungen der Naturschutz-, Angler- und naturverträglichen Wasserverbänden im Bereich Citizen Science werden genutzt.
Gemäß Prognosen der Vereinten Nationen wird die Weltbevölkerung bis 2050 auf 9,7 Milliarden (Mrd.) Menschen (und auf 10,9 Mrd. bis 2100) anwachsen. Gleichzeitig ändert sich auch die Lebensweise vieler Menschen. Beides führt zu einer gesteigerten Nutzung von Wasserressourcen. Die Nachfrage nach Wasser soll bis zum Jahr 2050 um 55 Prozent steigen. Bereits jetzt leben circa zwei Mrd. Menschen in Regionen mit hoher Wasserknappheit. Expertinnen und Experten rechnen damit, dass diese Zahl in den nächsten Jahrzehnten stark steigen wird. Zugleich ändern sich Dargebot und Bedarf an Wasser durch die Auswirkungen des Klimawandels. Im Jahr 2050 wird circa 70 Prozent der Weltbevölkerung in Städten leben, deren Abwasser ohne adäquate Reinigung eine extreme Belastung für Grund- und Oberflächengewässer darstellen. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen gelangen weltweit immer noch über 80 Prozent der Abwasser ohne eine angemessene Behandlung in die Umwelt.
Die Bundesregierung unterstützt neben der bilateralen Zusammenarbeit mit Partnerregierungen auch die Arbeit von UN-Organisationen im Wasserbereich, insbesondere auch in Krisen-, Flucht- und Vertreibungskontexten. Dies geschieht vor allem durch die Förderung von WASH-Vorhaben, aber auch durch die Förderung von effizienter Wassernutzung in der Landwirtschaft, vor allem über UNICEF.
Deutschland engagiert sich in Kontexten der Entwicklungszusammenarbeit, der Übergangshilfe und der Humanitären Hilfe auf abgestimmte Weise, auf bi- und multilateraler Ebene und auch in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren für die Verbesserung des Zuganges zu Trinkwasser-, Sanitär- und Hygieneversorgung. Dabei werden entsprechend des übergeordneten Prinzips der Agenda 2030 "Niemanden zurücklassen" (Leave no one behind) besonders arme und vulnerable Bevölkerungsgruppen berücksichtigt. Hierzu wird Wasser/Abwasser in der Förderung von kommunalen Partnerschaften als wichtiges Thema berücksichtigt und das Potential von Betreiberpartnerschaften im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit systematisch genutzt.
Hintergrund zur Nationalen Wasserstrategie
Die Nationale Wasserstrategie bündelt erstmals wasserbezogene Maßnahmen in allen relevanten Sektoren: Landwirtschaft und Naturschutz, Verwaltung und Verkehr, Stadtentwicklung und Industrie. Erstmals sind alle Akteure mit an Bord: Bund, Länder und Kommunen, die Wasserwirtschaft und alle wassernutzenden Wirtschaftsbereiche und Gruppen.
Wasser marsch! Tipps für den bewussten Umgang

Wasser marsch! Tipps für den bewussten Umgang

Internationales
Der Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung sowie auch das Recht auf eine saubere Umwelt sind Menschenrechte. Durch die Auswirkungen des Klimawandels, Bevölkerungswachstum und dadurch steigenden Wasserbedarf wird die nachhaltige Bewirtschaftung Wasserressourcen immer wichtiger. Vom 22. bis zum 24. März findet dazu die UN-Wasserkonferenz in New York statt.
Aktuelles
UN-Wasserdekade
Das Recht auf Wasser ist ein Menschenrecht. Um den weltweiten Herausforderungen bei der Umsetzung dieses Rechts zu begegnen, wurde in der 66. Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) die UN-Wasserdekade beschlossen. Sie findet vom 22. März 2018 bis zum 22. März 2028 statt.
