Selbstverpflichtungen der Mobilfunknetzbetreiber

Im Dezember 2001 haben die Mobilfunknetzbetreiber ihre freiwillige Selbstverpflichtung vorgelegt, in der sie Maßnahmen zu Verbesserung von Sicherheit und Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Information und vertrauensbildende Maßnahmen beim Ausbau der Mobilfunknetze zugesagt haben.

Die wesentlichen Ziele der Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 waren die Klärung offener Forschungsfragen und die Verbesserung der Transparenz beim Netzausbau und bei den tatsächlich gemessenen Immissionen.

Durch die Selbstverpflichtungserklärung der Mobilfunknetzbetreiber konnten Verbesserungen in allen Bereichen der Selbstverpflichtung erwirkt werden:

  1. Kommunikation und Partizipation,
  2. Verbraucherschutz und Verbraucherinformation zu Handys,
  3. Forschungsförderung,
  4. Monitoring als Beitrag zum Risikomanagement.

Die Selbstverpflichtung hat sich damit in der Auseinandersetzung um den Ausbau des Mobilfunks als ein sinnvolles Politikinstrument erwiesen. Einen wichtigen Beitrag hat dazu neben dem gutachterlichen Überprüfungsprozess auch die Bereitschaft der Beteiligten zum Dialog geleistet. Die wesentlichen Ziele – die Klärung offener Forschungsfragen, die Verbesserung der Transparenz beim Netzaufbau und bei den tatsächlich gemessenen Immissionen – wurden erreicht. Insbesondere bei der Lösung von Standortkonflikten, in einzelnen Bereichen der Forschung, bei der Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbraucherinformation besteht weiterer Handlungsbedarf.

Anlässlich der Internationalen Konferenz zum Abschluss des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms (DMF) hat die Bundesregierung die Umsetzung sowie die bisher erreichten Ergebnisse der freiwilligen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber einer umfassenden Bewertung unterzogen.

Die Mobilfunknetzbetreiber hatten zugesagt, das heute erreichte Niveau der Umsetzung der Selbstverpflichtung zu halten und sich zu verpflichten, folgende zusätzliche Maßnahmen beziehungsweise die Pflichten aus der bestehenden Selbstverpflichtung konkretisierende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Verbesserung bei der Übersendung der Sendebeginnsanzeige
  • Verbesserungen des Konfliktmanagements in Kommunen
  • Informationsmaterialien in betreibereigenen Shops für den Verbraucher leichter zugänglich zu machen
  • Unterstützung der Forschungsaktivitäten der Bundesregierung zu gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Felder des Mobilfunks in 2009 und 2010 mit bis zu 500.000 Euro pro Jahr

Jahresgutachten zur Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber

Die Mobilfunkbetreiber berichten gegenüber der Bundesregierung alle zwei Jahre über die Erfahrungen mit der Selbstverpflichtung und führen ein jährliches Überprüfungsgespräch mit der Bundesregierung durch.

Die Gutachten wurden vom Deutschen Institut für Urbanistik (difu) und der Schlange & Co. GmbH durchgeführt. Auftraggeber sind Telefónica, Telekom und Vodafone. Das Informationsangebot des in der Vergangenheit beteiligten Informationszentrums Mobilfunk (IZMF e. V.) wird von Telefónica und Telekom mit einer Webseite fortgeführt.

Das Jahresgutachten 2017 hat im Wesentlichen die Erkenntnisse der Gutachten aus den Jahren 2013 und 2015 fortgeschrieben. Für den Bereich Kommunikation und Partizipation mit den Kommunen konnte das in den letzten Jahren erreichte hohe Niveau insgesamt bestätigt werden. So wird die Standortplanung als überwiegend zufriedenstellend attestiert, Alternativstandorte wurden durch die Betreiber wesentlich häufiger geprüft als in den vergangenen Jahren. Auch die Zahl der Konflikte bei Standortlösungen nahm wie schon in den Vorjahren weiter ab, so dass in dem Berichtszeitraum nur von einem Konflikt berichtet werden konnte. Verbesserungspotential besteht nach wie vor bezüglich der Ansprechpartner in kleineren Kommunen.

Hinsichtlich der Verbraucherinformationen kommt das Gutachten zu einem geteilten Ergebnis. So wird das Informationsangebot auf den Webseiten der Netzbetreiber als umfangreich und gut bewertet. Weiterhin unzureichend ist der Informations- und Kenntnisstand der Mitarbeiter in den Shops vor Ort, in Online-Shops, Text-Chats oder per telefonischer Abfrage.

Zu begrüßen ist die in der Selbstverpflichtung nicht explizit geforderte Auflistung der SAR-Werte von Tablets und Phablets durch die Netzbetreiber. Allerdings muss die weiterhin fehlende Akzeptanz des Umweltzeichens "Blauer Engel" und das wachsende Angebot von Handys mit einem höheren SAR-Wert als unbefriedigend bewertet werden.

Auch in 2018 ist im Überprüfungsgespräch mit den Mobilfunknetzbetreibern die Digitale Agenda der Bundesregierung und die mit der Digitalisierung verbundene Veränderung in der Netzstruktur und der Einsatz neuer Übertragungstechnologien ein wichtiges Thema gewesen. Der Informationsaustausch sowie die Diskussion darüber, wie der in den vergangenen Jahren erzielte Gesundheits- und Strahlenschutz in die Digitale Agenda integriert werden kann, wird mit den Mobilfunknetzbetreibern intensiv fortgeführt werden.

Stand: 27.07.2020

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