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06.12.2001 | Beschlüsse und Erklärungen | Strahlenschutz

Selbstverpflichtungen der Mobilfunknetzbetreiber

Im Dezember 2001 gaben die Mobilfunknetzbetreiber eine Selbstverpflichtung ab, die darauf zielte, Vorbehalte und Kritik in Teilen der Bevölkerung aufzugreifen und durch konkrete zusätzliche Maßnahmen die Vorsorge weiter zu verstärken. Die Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 05.12.2001 ist im Bundeskanzleramt am 06.12.2001 eingegangen.

Die wesentlichen Ziele der Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 waren die Klärung offener Forschungsfragen und die Verbesserung der Transparenz beim Netzausbau und bei den tatsächlich gemessenen Immissionen.

Aktualisierungsdatum: 14.03.2022