Mit der Nutzung radioaktiver Stoffe in Industrie, Medizin und Forschung oder als Brennstoff für Kernreaktoren besteht auch die Verpflichtung, für eine sichere und umweltgerechte Entsorgung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brennelemente zu sorgen. Gerade vor dem Hintergrund der zeitlichen Dimensionen ist beispielsweise die finanzielle Sicherung von Rückbau und Stilllegung sowie Endlagerung radioaktiver Abfälle ein sehr wichtiges Thema.
Ein internationales Expertenteam überprüfte vom 9. bis 16. Oktober 2023 die Umsetzung der im Rahmen der Integrated Regulatory Review Service (IRRS) Mission 2019 ausgesprochenen Empfehlungen.
Vom 9. bis 16. Oktober empfangen die Aufsichtsbehörden für nukleare Sicherheit und Strahlenschutz von Bund und Ländern hochrangige internationale Expertinnen und Experten in Bonn.
Die Berechnungsgrundlage legt Anforderungen und Vorgehensweisen fest, die bei der Abschätzung der zusätzlichen mittleren effektiven Jahresdosis im Zuge der Sicherheitsuntersuchungen zu Grunde zu legen sind.
Das (BMUV und die Asse-2-Begleitgruppe (A2B) beenden auf Wunsch der A2B zum Ende dieses Jahres den bisherigen Begleitprozess. Es besteht Konsens, den Austausch in anderer Form weiterzuführen.
Aufgrund aktueller Berichte zum Zeitplan des Standortauswahlverfahrens für hochradioaktive Abfälle (auch bekannt als Endlagersuche) hat das Bundesumweltministerium eine Stellungnahme veröffentlicht.
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) der Schweiz hat einen Endlager-Standort in Nördlich Lägern vorgeschlagen. Wenige Kilometer nordwestlich davon liegt die deutsche Grenze.
Mit dem Zwischenbericht Teilgebiete vom 28. September 2020 der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) war der Salzstock Gorleben aus geologischen Gründen aus der Endlagersuche ausgeschieden.
Mit der Sachstandsdarstellung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit an der Diskussion der Vorgehensweise zum Ausschlusskriterium "Seismische Aktivität" eröffnet.
Vertreterinnen und Vertreter des Nationalen Begleitgremiums (NBG) waren bei Bundesumweltministerin Steffi Lemke zu Besuch in Berlin und übergaben der Ministerin ihren dritten Tätigkeitsbericht.
Mit der "Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen" sollen Anforderungen und Vorgehensweisen für weitere Abschätzungen festlegt werden.
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