Bekanntmachung der Vorgehensweise zum Ausschlusskriterium "Seismische Aktivität" im Standortauswahlverfahren

16.06.2023
80 Castorbehälter im Zwischenlager in Gorleben
Mit dem Ausschlusskriterium "seismische Aktivität" werden seismisch aktive Zonen im Hinblick auf die Langzeitsicherheit des Endlagers ausgeschlossen.

Im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle werden unter anderem Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geologische Abwägungskriterien zur Auswahl beziehungsweise zum Ausschluss von Gebieten verwendet. Mit dem Ausschlusskriterium "seismische Aktivität" werden seismisch aktive Zonen im Hinblick auf die Langzeitsicherheit des Endlagers ausgeschlossen.

Als Maßstab werden dabei die Erdbebenzonen des DIN EN 1998-1/NA 2011-01 herangezogen. Zwischenzeitlich wurde die neue Fassung DIN EN 1998-1/NA 2021-07 veröffentlicht, bei der eine alternative Methode zur Angabe der seismischen Gefährdung verwendet wird.

Um die zukünftige Berücksichtigung des Ausschlusskriteriums zu klären, wurde der Entwurf einer Vorgehensweise erstellt und eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachöffentlichkeit durchgeführt. Die Rückmeldungen sind in die finale Fassung eingeflossen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es keine Änderungen in Bezug auf die bisher auf Grund der seismischen Aktivität ausgeschlossenen Gebieten gibt und dass auf Grund der weiterentwickelten Datenlage gegebenenfalls zusätzliche Gebiete auszuschließen sind.

Die Bekanntmachung, die Rückmeldungen mitsamt Bewertung sowie eine Präsentation wurden auf der Informationsplattform zum Standortauswahlverfahren nach Paragraf 6 Standortauswahlgesetz veröffentlicht.

16.06.2023 | Meldung Endlagerprojekte

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