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Livestream am Montag, dem 25.09. ab 10:00 Uhr: Eröffnung der Weltchemikalienkonferenz (ICCM5) (Englisch)
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Dialog KlimaAnpassung

Leben im Klimawandel gemeinsam meistern

18. September bis 8. Oktober 2023

bunte Kreise
Dialog KlimaAnpassung - jetzt mitmachen!

FAQ Recht auf Reparatur

Das Recht auf Reparatur ist in aller Munde. Im Koalitionsvertrag 2021-2025 wurde vereinbart: "Die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes machen wir zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft (Recht auf Reparatur)." Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wird sich daher dafür einsetzen, ambitionierte Maßnahmen auf nationaler und auf europäischer Ebene durchzusetzen, um die Reparierbarkeit von Produkten zu fördern. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und eine Umkehr von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer Gesellschaft, die Produkte wertschätzt, zu schaffen. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zum Ressourcenschutz und zur circular economy geleistet werden. Ansatzpunkte gibt es beim ökologischen Produktdesign, beim Warenkaufrecht und durch finanzielle Förderungen.

FAQ Recht auf Reparatur

FAQs

https://www.bmuv.de/WS6935
Stand: 15.08.2022

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.