Abfallpolitik
Ende der 80er Jahre fürchtete man, im eigenen Abfall ersticken zu müssen: es gab zu wenig Mülldeponien und Müllverbrennungsanlagen. Zunächst war das öffentliche und politische Interesse darauf gerichtet, Deponien sicherer und Müllverbrennungsanlagen sauberer zu machen. Zur Umsetzung der Anforderungen haben Kommunen und priavate Entsorger Milliarden in eine umweltschonende Abfallbeseitigung investiert.
Gleichzeitig wurde auf Grund der drohenden Ressourcenknappheiten bewusst, dass die Stoffkreisläufe geschlossen werden müssen, um Abfälle als Sekundärrohstoffe zurückzuführen, aber auch, um die Umwelt vor Abfällen zu schützen. Die Lösung ist die Kreislaufwirtschaft - das Schließen der Stoffkreisläufe. Auch wenn die Ressourcenschonung durch Verwertung der Abfälle – vorrangig durch Recycling, aber auch durch energetische Nutzung – ein vordringliches Ziel ist: die sichere Beseitigung durch Zerstörung der Schadstoffe und Ablagerung der nicht mehr nutzbaren Reststoffe bleibt zum Schutz der Umwelt notwendig.
Abfallvermeidung ist das oberste Gebot. Entsprechend dem Verursacherprinzip sind neben den Erzeugern von Abfall auch die Produzenten von Produkten in die Verantwortung genommen worden. Denn das schärfste Mittel neben Verboten und Pflichten ist die finanzielle Verantwortung der Abfallerzeuger für eine moderne Abfallbehandlung. Diese kann direkt durch Gebühren oder Entsogungsentgelte und indirekt durch die Produktverantwortung erfolgen.
Anfang der 90er Jahre wurde die Produktverantwortung ins Leben gerufen. Damit sind bereits in der Produktionsphase von Gütern die Voraussetzungen für eine effektive und umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung zu schaffen. Hersteller und Vertreiber müssen ihre Erzeugnisse also so gestalten, dass bei der Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert und eine umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der Reststoffe ermöglicht wird. Die Produktverantwortung wurde erstmals 1991 in der die Verpackungsverordnung festgeschrieben Und wurde 2020 um die Obhutspflicht ergänzt.
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1996 bis hin zum Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2020 setzte diese Politik umfassend fort. Nach dem Gesetz, kann die Produktverantwortung sowohl durch rechtlich verbindliche Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen), als auch durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Hersteller und Vertreiber umgesetzt werden. Nach und nach wurden Regelungen zur Produktverantwortung auch für Fahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Öl geschaffen.
Ein weiterer Meilenstein in der Abfallwirtschaft war die Beendigung der Ablagerung von biologisch abbaubaren und sonstigen organischen Abfällen zum 1. Juni 2005. Durch die Regelungen der Abfallablagerungsverordnung aus dem Jahr 2001 (ab 2009 in der Deponieverordnung aufgegangen) müssen derartige Abfälle, wie zum Beispiel Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, seitdem in Müllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen behandelt werden. Dadurch wird das Entstehen von klimaschädigendem Deponiegas (Methan) und belasteten Sickerwässern in Deponien dauerhaft unterbunden.
Mit dieser Politik des Dreiklanges von Recycling, energetischer Verwertung und sicherer Ablagerund – ergänzt durch die vorgelagerte Abfallvermeidung und die Vorbereitung zur Wiederverwendung – ist es in Deutschland gelungen, eine moderne Kreislaufwirtschaft aufzubauen. Dies hat einen erheblichen positiven Effekt auf den Schutz von Böden, Luft und Gewässern und nicht zuletzt der Gesundheit. In Zeiten, in denen Ressourcen knapp werden und der Klimaschutz eine der größten Herausforderungen unserer Zeit darstellt, leistet die Kreislaufwirtschaft einen erheblichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Die Emissionen klimaschädigender Treibhausgase aus der Abfallwirtschaft, wie insbesondere Methan als Hauptbestandteil von Deponiegasen, sind in den vergangenen Jahren minimiert worden.
Über 280.000 Menschen sind inzwischen in der Abfallwirtschaft tätig – einem Wirtschaftsbereich mit circa 80 Milliarden Euro Umsatz. Es gibt circa 15.000 abfallwirtschaftliche Anlagen in Deutschland.
Der Beitrag der Kreislaufwirtschaft zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise in Deutschland zeigt sich in den weltweit beispielhaften Verwertungsquoten, durch die Rohstoffe und Primärenergie eingespart werden.
Das umweltpolitische Ziel der Bundesregierung ist, die Kreislaufwirtschaft in den nächsten Jahren hin zu einer umfassenden Stoffstromwirtschaft (Circular Economy) weiter zu entwickeln. Durch konsequente Umsetzung der Abfallhierarchie, insbesondere durch die Getrennthaltung von Abfällen, ihre Vorbehandlung, durch Recycling oder ihre energetische Nutzung – aber auch durch die Steigerung der Ressourcenproduktivität und langlebigerer Produkte – wird angestrebt, die im Abfall gebundenen Stoffe und Materialien möglichst vollständig zu nutzen.