Bundeskabinett beschließt einheitliche USB-C-Schnittstelle für Elektrokleingeräte

25.10.2023
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer einheitlichen USB-C-Schnittstelle für Elektrokleingeräte ab Dezember 2024 beschlossen. Dies soll unter anderen den Elektronikschrott reduzieren.

Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Funkanlagengesetzes beschlossen. Der Entwurf setzt die Richtlinie (EU) 2022/2380 um, mit der ab Dezember 2024 für viele ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachte elektrische funkende Kleingeräte (vor allem Smartphones) eine einheitliche Schnittstelle (USB-C) für das Aufladen vorgesehen wird, sofern diese Geräte über eine kabelgebundene Lademöglichkeit verfügen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Lange Zeit haben sich in privaten Haushalten viele Ladekabel mit speziellen Steckern für Handys, Tablets oder Digitalkameras gesammelt. Denn jeder Hersteller setzte auf sein eigenes System mit speziellem Stecker. Künftig gilt: Ein einheitlicher Stecker für alle Geräte. Das neue Gesetz ist eine Erleichterung für Verbraucherinnen und Verbrauchern und ein Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Denn weniger Verbrauch an Kabeln und Steckern spart Ressourcen und verkleinert den Berg an Elektronikabfällen. Die Änderung der EU-Richtlinie, auf der das neue Bundesgesetz fußt, geht maßgeblich auf die Initiative Deutschlands zurück."

Das Gesetz zur Änderung des Funkanlagengesetzes setzt die im Jahr 2022 novellierte EU Funkanlagen-Richtlinie in nationales Recht um. Ziel der Richtliniennovellierung war die verbindliche Etablierung von einheitlichen endgeräteseitigen Ladeschnittstellen bei Funkanlagen. Darunter sind zum Beispiel Handys und Tablets zu verstehen. Indem ein USB-C-Ladeanschluss für eine Vielzahl von Funkgeräten wie Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Spielkonsolen und tragbare Lautsprecher vorgeschrieben werden soll, zielt die novellierte Richtlinie darauf ab, ein universelles Ladegerät einzuführen, um die Kosten zu senken und den Verbrauchern Umgang mit Elektrogeräten zu erleichtern. Darüber hinaus soll der Vorschlag den Verbrauchern nun die Wahl lassen, ob sie ein Ladegerät zusammen mit einem neuen Gerät kaufen können oder nicht (Entbündelung), um Elektronikschrott zu reduzieren und Ressourcen zu schonen.

25.10.2023 | Meldung Kreislaufwirtschaft

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https://www.bmuv.de/ME10792

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