Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie

abgeschlossene Vorhaben | WHG - Fracking

Downloads / Links

Nach den allgemeinen Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung in Deutschland sind Gewässer so zu bewirtschaften, dass bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, erhalten oder geschaffen werden (Paragraph 6 Absatz 1 Nummer 4 WHG). Der Einsatz des sogenannten Fracking-Verfahrens bei der Gewinnung von Erdgas aus bestimmten Lagerstätten kann zu Konflikten mit den genannten Grundsätzen führen. Um den Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung Rechnung zu tragen, die mit Tiefbohrungen und dem Einsatz der Fracking-Technologie verbunden sind, sind daher im Wasserhaushaltsgesetz die entsprechenden Regelungen zu treffen. 

Aktualisierungsdatum: 10.12.2014

Verwandte Vorschriften

Passende Inhalte

https://www.bmuv.de/GE587

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.