Umsetzung der EU-Deponierichtlinie

Bericht über die deutsche Strategie zur Verringerung der Deponierung biologisch abbaubarer Abfälle

Der 16. Juli 2003 war ein für die Umsetzung der Deponierichtlinie wichtiges Datum: Spätestens bis zu diesem Tag hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenüber der Kommission ihre Strategie zur Verringerung der zur Deponierung bestimmten biologisch abbaubaren Abfälle nach Artikel 5 Absatz 1 zu übersenden.

Deutschland hatte als einer der ersten Mitgliedstaaten der Gemeinschaft seine Strategie übermittelt. Dabei konnte die Bundesregierung herausstellen, dass die Vorgabe der Deponierichtlinie, wonach die abzulagernde Menge der biologisch abbaubaren Siedlungsabfälle bis zum Jahr 2016 auf 35 Prozent reduziert werden muss, in Deutschland bereits im Jahr 2005 für alle biologisch abbaubaren Abfälle erfüllt sein wird.

Vorgaben der Europäischen Deponierichtlinie

Eines der Hauptziele der Deponierichtlinie ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, alle ihnen möglichen Maßnahmen zu treffen, um das Entstehen von Methangas in Deponien zu verhindern und damit die Erwärmung der Erdatmosphäre einzudämmen.

Um den unterschiedlichen abfallpolitischen Ausrichtungen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, verlangt die Richtlinie die deutliche Reduzierung der Ablagerung von organischem Abfall, ohne konkrete Maßnahmen vorzuschreiben, verbunden mit einer wirkungsvollen Gaskontrolle für Deponien. Diese allgemeinen Vorgaben werden für die biologisch abbaubaren Siedlungsabfälle konkretisiert. Hierzu wird eine zeitlich gestaffelte progressive Verringerung der zu deponierenden Menge um 25 Prozent bis zum Jahr 2006, um 50 Prozent bis zum Jahr 2009 und um 65 Prozent bis zum Jahr 2016 eingefordert, verbunden mit einem generellem Vorbehandlungsgebot. Als Bezugsjahr für die Reduzierungsquoten gilt das Jahr 1995 oder ein früheres Jahr, für das einheitliche Daten des Europäischen Amtes für Statistik vorliegen (sogenanntes Basisjahr). Bezugsgröße sind nicht die im Bezugsjahr deponierten, sondern die produzierten Abfälle.

Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, zur Erreichung der vorgenannten Zielvorgaben eine Strategie zu erarbeiten und diese der Kommission bis spätestens Juli 2003 zu übersenden. Die Strategie soll außer den biologisch abbaubaren Siedlungsabfällen auch sonstige biologisch abbaubare Abfälle umfassen.

Zusammenfassende Berichterstattung der Kommission

Die Kommission hat im März 2005 in einem zusammenfassenden Bericht an den Rat und das Europäische Parlament über die einzelstaatlichen Strategien zur Verringerung der zur Deponierung bestimmten biologisch abbaubaren Abfälle berichtet. Der Bericht bewertet die Umsetzung der in Artikel 5 Absatz 2 der Deponierichtlinie geforderten Ziele zur Reduktion der biologisch abbaubaren Siedlungsabfälle in den Mitgliegsstaaten. Der Bericht zeigt den aktuellen Umsetzungsstand, erläutert einzelstaatliche Strategien und zieht allgemeine Schlußfolgerungen. Da nur von zwölf Mitgliedstaaten nationale Strategien vorgelegt worden sind, kann die Kommission noch nicht abschließend feststellen, ob die Zielvorgaben der Richtlinie zur Verringerung der Deponierung der biologisch abbaubaren Abfälle erreicht werden. Sie betont insofern in ihrer Funktion als "Hüterin der Verträge", dass sie dem Erreichen der ersten Zielvorgabe für 2006 besondere Aufmerksamkeit widmen werde. Sie werde alle geeigneten Maßnamen treffen, um die gute Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten. Mit wenigen anderen Mitgliedstaaten sieht sie dabei Deutschland auf einem guten Weg, fristgerecht beziehungsweise sogar vorfristig alle in der Deponierichtlinie festgelegten Ziele zu erfüllen.

Stand: 25.10.2005

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