Verordnung für die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe nach dem Atomgesetz

Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung

Verordnungen | AtZüV

Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung vom 1. Juli 1999 (BGBl. I Seite 1525), die zuletzt durch Artikel 82 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I Seite 3436) geändert worden ist.

Aktualisierungsdatum: 22.12.2022
https://www.bmuv.de/GE661

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.