Der vorliegende Gesetzentwurf enthält in Paragraph 7c des Atomgesetzes neue Pflichten, inklusive Informationspflichten für die Genehmigungsinhaber kerntechnischer Anlagen. Im Rahmen der Ex-ante-Abschätzung ist bei pauschalierter, konservativer Betrachtung eine Nettobelastung für die Wirtschaft von wenigen tausend Euro pro kerntechnischer Anlage möglich.