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Die Verordnung (EU) Nummer 255/2013 ist am 10. April 2013 in Kraft getreten.
Mit den Änderungen in Anhang IC und VII wurde klargestellt, wie in den Anhängen IIIA oder IIIB enthaltene Abfälle im Notifizierungs- und Begleitformular und im Dokument nach Anhang VII einzutragen sind. In Anhang VIII wurden Leitlinien ergänzt, die bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz zum Basler Übereinkommen beschlossen wurden.