Verordnung (EG) Nummer 308/2009 zur Änderung der Anhänge IIIA und VI der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen

Verordnungen | VO (EG) Nr. 308/2009

Die Verordnung (EG) Nummer 308/2009 der Kommission zur Änderung der Anhänge IIIA und VI der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 (VVA) ist am 19. April 2009 in Kraft getreten.

In Anhang IIIA wurden vier Abfallgemische gelistet. Damit können diese Mischungen innerhalb der OECD ohne Notifizierung verbracht werden. Zwei Mischungen können darüber hinaus ggf. ohne Notifizierung in Nicht-OECD-Staaten verbracht werden. Für diese beiden Mischungen hat die Kommission die Nicht-OECD-Staaten gemäß Artikel 37 Absatz 1 der VVA zu ersuchen, welche Option bei Verbringungen in diesen Staat jeweils gewählt wird (Verbot, Notifizierungsverfahren gemäß Artikel 35 der VVA oder keine Kontrolle). Die entsprechenden Antworten sind in die Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission aufzunehmen; wird "keine Kontrolle" gewählt, so gelten die allgemeinen Informationspflichten gemäß Artikel 18 der VVA. Bis zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 1418/2007 gilt für diese beiden Mischungen das Notifizierungsverfahren gemäß Artikel 35 der VVA.

In Anhang VI wurde die Mengeneinheit von "kg/Liter" auf "Tonnen (Mg)" geändert.

Aktualisierungsdatum: 17.10.2017

Verwandte Vorschriften

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