Verordnung (EU) Nummer 2015/2002 zur Änderung der Anhänge IC und V der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen

Verordnungen | VO (EU) Nr. 2015/2002

Die Verordnung (EU) 2015/2002 ist am 1. Dezember 2015 in Kraft getreten. Sie gilt rückwirkend ab 1. Juni 2015.

Anhang V Teil zwei wurde neu gefasst. Es wurden die im geänderten Anhang der Entscheidung 2000/532/EG aufgeführten Abfälle aufgenommen. In Anhang IC wurde eine Anpassung an die neuen gefahrenrelevanten Eigenschaften in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG vorgenommen.

Aktualisierungsdatum: 17.10.2017

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE727

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