Verordnung (EG) Nummer 669/2008 zur Ergänzung von Anhang IC der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen

Richtlinien | VO (EG) Nr. 669/2008

Seit 19. Juli 2008 gilt die KOM-Verordnung (EG) Nummer 669/2008 der Kommission zur Ergänzung des Anhangs IC der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen. Anhang IC enthält eine Ausfüllanleitung für das Notifizierungs- und das Begleitformular (Anhänge IA und IB); dieser Anhang war bisher leer. Der Inhalt von Anhang IC basiert auf einem Beschluss bei der 8. Vertragsstaatenkonferenz zum Basler Übereinkommen Ende 2006. Es ist bedauerlich, dass die Kommission nicht in der Lage war dafür zu sorgen, dass die oben genannte Verordnung rechtzeitig vor dem 12. Juli 2007 in Kraft getreten ist.

Aktualisierungsdatum: 17.10.2017

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE103

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.