Verordnung (EU) Nummer 135/2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen zwecks Aufnahme bestimmter noch nicht eingestufter Abfälle in deren Anhang IIIB

Verordnungen | VO (EU) Nr. 135/2012

Die Verordnung (EU) Nummer 135/2012 ist am 8. März 2012 in Kraft getreten.

Damit können fünf bisher nicht eingestufte Abfallarten (unter anderem Bioabfälle) innerhalb der EU ohne Notifizierung verbracht werden.

Aktualisierungsdatum: 17.10.2017

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE155

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.