Was regelt die Verordnung noch für Produktanforderungen?

FAQ

Die Verordnung setzt auch Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/904 um. Hiernach müssen Verschlüsse und Deckel von Getränkebehältern, sofern diese aus Kunststoff sind, ab dem 3. Juli 2024 fest mit dem Getränkebehälter verbunden sein. Dies soll verhindern, dass die abgetrennten Verschlüsse und Deckel in der Umwelt landen. Verschlüsse und Deckel von Getränkeflaschen gehören ebenfalls zu den zehn Einwegkunststoffprodukten, die am häufigsten an den Stränden der Europäischen Union vorgefunden werden. Die EU entwickelt derzeit eine europäische Norm, die die technischen Anforderungen der Verbindung näher bestimmt. Die Industrie hat ausreichend Zeit sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1562

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