Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2019: Unterrichtung durch die Bundesregierung

Parlaments- und Jahresbericht

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Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 sieht in § 164 Absatz 2 die jährliche Berichterstattung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vor. Der vorliegende Parlamentsbericht enthält die wichtigsten Informationen und Änderungen in diesem Bereich gegenüber den Vorjahren. Dazu werden die erhobenen Daten im Bereich Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Zentralstelle des Bundes (ZdB) nach § 163 Absatz 1 StrSchG zusammengefasst, aufbereitet und dokumentiert (§ 164 Absatz 1 StrlSchG). Zusätzlich enthält dieser Bericht Informationen über den Bereich "nichtionisierende Strahlung" (NIR).

Alle Angaben beziehen sich auf das Berichtsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2019, sofern nichts anderes angegeben ist. Im Parlamentsbericht wird aus Gründen der Übersichtlichkeit an einigen Stellen auf den ausführlichen Jahresbericht verwiesen.

Die berechnete Gesamtexposition für die Bevölkerung beträgt wie im Vorjahr 3,8 mSv pro Person und Jahr. Zu den Quellen natürlicher Strahlenexposition zählen neben der Inhalation von Radon (1,1 mSv) u.a. die kosmische Strahlung (ca. 0,3 mSv), die natürliche Strahlung aus Boden und Gestein (ca. 0,4 mSv) und die Aufnahme natürlich vorkommender radioaktiver Stoffe mit der Nahrung (ca. 0,3 mSv). Mit der Umsetzung der Euratom-Grundnormen zum Strahlenschutz (Richtlinie 2013/59/Euratom) durch das modernisierte Strahlenschutzrecht (Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung) gelten seit dem 31. Dezember 2018 in Deutschland erstmalig umfangreiche Regelungen zum Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen und deutlich erweiterte Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen. Bisherige Regelungen betrafen nur spezielle Arbeitsplätze wie Bergwerke und Wasserwerke. Fast der gesamte Beitrag zur zivilisatorischen Strahlenexposition wird durch die Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung in der Medizin, insbesondere durch die Röntgendiagnostik, verursacht. Der aktuelle Wert (bezogen auf das Jahr 2016) beträgt im Mittel der Bundesbürger*innen ca. 1,7 mSv pro Person. Dieser Wert ist vor allem auf die mit relativ hohen Dosen verbundene Anwendung der Computertomographie zurückzuführen.

Zur ebenfalls im Bericht erwähnten nichtionisierenden Strahlung zählen niederfrequente elektrische und magnetische sowie hochfrequente elektromagnetische Felder und die optische Strahlung. Hier müssen beispielsweise begleitend zum Stromnetzausbau Fragen des Gesundheits- und Strahlenschutzes geklärt werden. Daher führt das BfS das Forschungsprogramm „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“ mit insgesamt acht Themenfeldern durch, um noch bestehende offene Fragen zur gesundheitlichen Wirkung der Felder zu klären, die Risikokommunikation zu verbessern und Erkenntnisse über die Wahrnehmung von Risiken in der Bevölkerung zu vertiefen.

Aktualisierungsdatum:
https://www.bmuv.de/DL2901

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