Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) vom 19. Dezember 1986 sieht die jährliche Berichterstattung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vor. Der vorliegende Bericht enthält die wichtigsten Informationen und Änderungen in diesem Bereich gegenüber den Vorjahren. Dazu werden die erhobenen Daten im Bereich Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zusammengefasst, aufbereitet und dokumentiert (Paragraf 5 Absatz 1 und Paragraf 11 Absatz 7 StrVG). Zusätzlich enthält dieser Bericht I n formationen über den Bereich "nichtionisierende Strahlung" (NIR).
Alle Angaben beziehen sich auf das Berichtsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2016, sofern nichts anderes angegeben ist.