Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2018: Unterrichtung durch die Bundesregierung

Parlaments- und Jahresbericht

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Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 sieht in § 164 Absatz 2 die jährliche Berichterstattung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat über die Entwicklung der Radioaktivität in der Umwelt vor. Der vorliegende Parlamentsbericht enthält die wichtigsten Informationen und Änderungen in diesem Bereich gegenüber den Vorjahren. Dazu werden die erhobenen Daten im Bereich Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Zentralstelle des Bundes (ZdB) nach § 163 Absatz 1 StrSchG zusammengefasst, aufbereitet und dokumentiert (§ 164 Absatz 1 StrlSchG). Zusätzlich enthält dieser Bericht Informationen über den Bereich "nichtionisierende Strahlung" (NIR).

Im Parlamentsbericht wird aus Gründen der Übersichtlichkeit an einigen Stellen auf den ausführlichen Jahresbericht verwiesen.

Alle Angaben beziehen sich auf das Berichtsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2018, sofern nichts anderes angegeben ist.

Der Bericht geht im Bereich der ionisierenden Strahlung unter anderem auf die Schwerpunkte der natürlichen Strahlenexposition (zum Beispiel Radon) sowie der zivilisatorischen Strahlenexposition (zum Beispiel Röntgen, CT) ein. Hier ist besonders zu erwähnen, dass im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom erstmalig allgemeine Regelungen zum Schutz vor Radon in Innenräumen in deutsches Recht (Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung) umgesetzt wurden, die jedoch erst zum Ende des Berichtsjahres am 31. Dezember 2018 in Kraft traten. Bisher betrafen die Regelungen nur spezielle Arbeitsplätze wie Bergwerke und Wasserwerke.

Die berechnete Gesamtexposition der Bevölkerung in Deutschland durch ionisierende Strahlung beträgt – unverändert zum Vorjahr – 3,8 Millisievert (mSv) pro Person und Jahr. Der größte Beitrag erfolgt dabei durch medizinische Anwendungen, insbesondere aus Computertomographie-Untersuchungen.

Daneben geht es im Bereich der nichtionisierenden Strahlung um die neue Mobilfunkgeneration 5G. Hier kommen zu den bisher bereits im Mobilfunk verwendeten Frequenzen neue höhere Frequenzen hinzu, bei denen Wissenslücken bestehen. Deshalb planen BMU und BfS die begleitende Forschung zu verstärken.

Aktualisierungsdatum:
https://www.bmuv.de/DL2663

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