- Nationales Entsorgungsprogramm PDF, 636 KB
- Bericht für die 5. Überprüfungskonferenz zum Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle PDF, 12 MB
- Dritter Bericht (August 2021) zur Durchführung der Richtlinie 2011/70/Euratom PDF, 2 MB
- Zweiter Bericht (August 2018) zur Durchführung der Richtlinie 2011/70/Euratom PDF, 2 MB
- Erster Bericht (August 2015) zur Durchführung der Richtlinie 2011/70/Euratom PDF, 2 MB
- Verzeichnis radioaktiver Abfälle zum Stichtag 31.12.2019 PDF, 5 MB
- Verzeichnis radioaktiver Abfälle zum Stichtag 31.12.2017 PDF nicht barrierefrei, 744 KB
- Verzeichnis radioaktiver Abfälle zum Stichtag 31.12.2013 PDF nicht barrierefrei, 1 MB
- Bericht über Kosten und Finanzierung der Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle PDF nicht barrierefrei, 523 KB
Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2011/70/Euratom hat das Bundesumweltministerium mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm die deutsche Strategie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle dargelegt. Das Nationale Entsorgungsprogramm wurde am 12. August 2015 vom Bundeskabinett beschlossen. Zum Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms hat das Bundesumweltministerium zuvor eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Entsorgungsprogramm hat keine Rechtsnormqualität, ist aber bei allen Entsorgungsplanungen und Verwaltungsverfahren von den Akteuren im Bereich der Entsorgung zu berücksichtigen.
Das Nationale Entsorgungsprogramm besteht aus einem übergeordneten "Dachbericht" mit einer programmatischen Gesamtschau der Entsorgungsplanung und vier Anlagen (Bericht für die Überprüfungskonferenz zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle, Bericht zur Durchführung der Richtlinie 2011/70/Euratom, Verzeichnis radioaktiver Abfälle sowie Bericht über Kosten und Finanzierung der Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle). Im Hinblick auf die seinerzeit laufenden Beratungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe wurde das Programm explizit unter Revisionsvorbehalt gestellt.