Berner Konvention

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Die Berner Konvention, oder auch "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume", ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz europäischer, wildlebender Tiere und Pflanzen.

Bisher sind 51 Staaten (Stand Juli 2020), inklusive der EU, der Konvention beigetreten. Darunter befinden sich außerdem vier afrikanische Staaten (Burkina Faso, Marokko, Senegal und Tunesien), da dort auch europäische Vogelarten überwintern. Deutschland ist seit 1985 Vertragsstaat.

Die Berner Konvention enthält Regelungen zu Entnahme- und Nutzungsbeschränkungen. Zudem sind die Signatarstaaten zum Schutz von Lebensräumen verpflichtet.

Das Übereinkommen enthält drei Anhänge in denen verschiedene Arten gelistet sind:

  • Anhang 1 enthält circa 700 streng geschützte Pflanzenarten. Diese dürfen nicht beschädigt oder entnommen werden.
  • Der Anhang 2 beinhaltet die streng geschützten Tierarten. Für die circa 710 dort gelisteten Arten gelten strenge Artenschutzvorschriften. Sie dürfen nicht gefangen, getötet, gestört oder gar gehandelt werden.
  • In Anhang 3 sind die geschützten Tierarten aufgelistet. Diese Arten sind schutzbedürftig, dürfen aber unter gewissen Umständen bejagt oder genutzt werden.
Stand: 02.03.2023

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