Altmedikamente

Medikamente auf einem Haufen

Nicht mehr benötigte Medikamente dürfen, wenn diese nicht durch eine Apotheke freiwillig zurück genommen werden, nur über den Hausmüll oder – falls von der Kommune eingerichtet – über eine Schadstoffsammelstelle oder das Schadstoffmobil entsorgt werden. In beiden Fällen gelangen die Altmedikamente in die Hausmüllverbrennung oder in mechanisch-biologische Behandlungsanlagen.

Keinesfalls dürfen alte Medikamente über die Toilette oder Spüle entsorgt werden. So gelangen sie in den Wasserkreislauf und belasten die Umwelt, da die Kläranlagen nicht alle im Abwasser enthaltenen Substanzen zurückhalten können.

Durch die Entsorgung von Medikamenten über den Hausmüll entstehen für den Menschen keinerlei über das normale Lebensrisiko hinausgehende Risiken. Wie auch bei allem anderen Gefährdungspotential, das sich naturgemäß im Restabfall befinden kann (zum Beispiel Rasierklingen, verschimmelte Lebensmittel, Reste von Reinigungsmitteln), sollte in jedem Haushalt dafür gesorgt werden, dass Medikamente nicht nur in der Zeit, in der sie eingenommen werden, sondern auch als nicht mehr benötigte Medikamentenabfälle, nicht in die Hände von Unbefugten gelangen. Hier ist die Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger gefordert, denn für die ordnungsgemäße Entsorgung ist grundsätzlich der Abfallbesitzer selbst verantwortlich.

Siedlungsabfälle dürfen seit dem 1. Juni 2005 nur noch nach thermischer oder mechanisch-biologischer Vorbehandlung abgelagert werden. Durch die Ablagerung der vorbehandelten Altmedikamentenreste besteht auf Deponien im Hinblick auf das Grundwasser keine Gefahr, da aufwendige Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen dafür sorgen, dass eventuell noch vorhandene Schadstoffe nicht ins Grundwasser gelangen.

Stand: 02.02.2016

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