EU Umweltzeichen (EU Ecolabel)

Das EU Umweltzeichen (EU Ecolabel) ist das in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aber auch von Norwegen, Liechtenstein und Island anerkannte EU-Umweltzeichen. Das 1992 durch eine EU-Verordnung (Verordnung EWG 880/92) eingeführte freiwillige Zeichen ist eine Referenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit dem Kauf von umweltfreundlicheren Produkten und Dienstleistungen zu einer Verringerung der Umweltverschmutzung beitragen wollen.

  • EU-Umweltzeichen
  • Publikation: Umweltinformationen für Produkte und Dienstleistungen

Das EU Umweltzeichen wird an Produkte und Dienstleistungen vergeben, die bezogen auf die gesamte Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben als der Marktdurchschnitt, ohne dass dabei die Sicherheit oder die Gebrauchstauglichkeit der Produkte verringert wird. 

Achten Sie bei Ihrem Einkauf auf dieses Zeichen:

Achten Sie bei Ihrem Einkauf auf dieses Zeichen:

Ein glaubwürdiges Zeichen für Produkte und Dienstleistungen

Rund 70.000 Produkte und Dienstleistungen tragen das EU Ecolabel. Das Angebot an Produkten und Dienstleistungen reicht von Reinigungsprodukten über Druckerzeugnisse, Hygieneprodukte, Elektrogeräte, Textilien und Schmierstoffe bis hin zu Bodenbelägen sowie Farben und Lacken. Auch Serviceleistungen wie Beherbergungsbetriebe oder Campingplätze können das EU-Umweltzeichen tragen. Der Geltungsbereich um fasst den gesamten EU-Binnenmarkt, dazu Norwegen, Liechtenstein und Island - für Unternehmen, die ihre Produkte europaweit auf den Markt bringen, ein zentraler Vorteil gegenüber nationalen Umweltzeichen. Das EU Ecolabel ist ein so genanntes "Typ-1-Umweltzeichen" gemäß ISO Norm 14024, was der höchsten Gütekategorie für Umweltzeichen entspricht. Auch der Blaue Engel, das staatliche deutsche Umweltzeichen seit 1978, entspricht diesem Standard.

Vergabe des EU Ecolabels

Das EU Ecolabel ist ein auf Freiwilligkeit basierendes System. Eine Verpflichtung zur Nutzung besteht nicht. Um das EU Ecolabel für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erlangen, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Beantragt werden kann das EU Ecolabel von Herstellern, Importeuren, Dienstleistern, aber auch Händlern bei der jeweils zuständigen nationalen Stelle (Competent Body), in Deutschland ist dies die RAL gGmbH;
  • Der Antrag muss sich an die Stelle des Mitgliedsstaats richten, in dem das Produkt hergestellt, als erstes vermarktet oder in das es aus einem Drittland eingeführt wurde. Sofern das Produkt in gleicher Form in verschiedenen Mitgliedsstaaten hergestellt wird oder aus einem Drittland eingeführt wird, kann der Antragsteller entscheiden, an welchen dieser Mitgliedsstaaten er sich wendet.
  • Das EU Ecolabel wird von allen EU Mitgliedsländern vergeben. Die ersten Buchstaben der Lizenznummer weisen auf die jeweilige Vergabestelle hin, zum Beispiel steht NL/YYY/ZZZ für eine Vergabe durch die niederländische Vergabestelle. Das EU Ecolabel muss nur bei einer Vergabestelle beantragt werden und gilt nach Abschluss des Zeichennutzungsvertrags in der gesamten EU.
  • Die RAL gGmbH prüft die eingereichten Unterlagen auf Erfüllung der jeweiligen Kriterien. Sind alle Anforderung erfüllt, schließt die RAL gGmbH mit dem jeweiligen Zeichennehmer einen Vertrag zur Nutzung des EU Ecolabels.

Weiterführende Informationen

Auf der Internetseite des EU Umweltzeichens erhalten Sie weiterführende Informationen:

  • zu den Vergabekriterien;
  • zu allen Produktgruppen und Dienstleistungsgruppen, zu deren aktueller Laufzeit sowie zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der deutschen Zertifizierungsstelle RAL gGmbH;
  • zum Antragsverfahren oder zu Änderungen beziehungsweise Erweiterungen bestehender Verträge;
  • zur Verwendung des Eco-Label-Logos;
  • zum Registrierungsverfahren der EU.
Stand: 10.06.2020

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.