Kabinett vereinfacht Dosenpfand-Regeln

18.06.2003
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 103/03
Thema: Ressourcen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Jürgen Trittin: Durchblick für Verbraucher, Rechtssicherheit für die Wirtschaft

Jürgen Trittin: Durchblick für Verbraucher, Rechtssicherheit für die Wirtschaft

Das Bundeskabinett hat heute dem Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin zur Novellierung der Verpackungsverordnung zugestimmt. "Für die Verbraucher werden die Dosenpfand-Regeln in sich schlüssiger und verständlicher. Für die Unternehmen schafft die Novelle Transparenz und einen klaren Rahmen für Investitionen", sagte Trittin. Zugleich verwies er auf die positiven Arbeitsplatzeffekte des Dosenpfands. Die Dosenflut habe in den letzten Jahren unzählige Arbeitsplätze gerade in der mittelständischen Getränkewirtschaft und im Handel gekostet. "Dies ist seit dem Inkrafttreten der Pfandpflicht gestoppt worden", so Trittin. "Es gibt einen deutlichen Trend zurück zu Mehrweg, der arbeitsintensiver ist als Einweg. Die Mehrwegbranche berichtet von rund 10.000 Arbeitsplätzen in Brauereien, bei Abfüllern und im Getränkehandel, die seit Jahresbeginn neu entstanden sind. Dies muss bei den berechtigten Sorgen über die aktuelle Chaosstrategie einzelner Unternehmen und ihre Folgen für Abfüller und Verpackungsindustrie mit berücksichtigt werden."

Der Kabinettsbeschluss setzt die bereits im Februar mit den Ländern, den Ressorts und den Bundestagsfraktionen abgestimmten Eckpunkte zur Novellierung der Verpackungsverordnung um. Kern der Neuregelung ist, dass Pfand künftig unabhängig vom Inhalt auf alle Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen oder Glas- und Kunststoffflaschen erhoben werden soll. Auf die Mehrwegquote als auslösendes Element für die Pfandpflicht wird zukünftig verzichtet. Die Frage, ob ein Getränk mit Dosenpfand verkauft werden muss oder nicht, wird sich zukünftig an der Umweltverträglichkeit der Verpackung und nicht mehr am Inhalt entscheiden. "Mit der Neuregelung beseitigen wir etliche Schlupflöcher und Ungereimtheiten der aktuellen Regelung"; sagte der Bundesumweltminister.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verständliche Unterscheidungen des geltenden Rechts werden aufgehoben. Den Unterschied zwischen Eisteebüchsen mit Kohlensäure und Pfand und Eisteebüchsen ohne Kohlensäure und folglich ohne Pfand wird es zukünftig genau so wenig geben wie die unterschiedliche Behandlung von - pfandpflichtigen - Cola-mit-Bier-Dosen und - pfandfreien - Cola-mit-Rum-Dosen. Beimischungen von Alkohol, Milch oder Molke befreien zukünftig nicht mehr von der Pfandpflicht.

Ausgenommen von der Pfandpflicht sind zukünftig Einweggetränkeverpackungen, die als ähnlich umweltschonend eingestuft sind wie Mehrwegverpackungen. Das gilt für Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel und sogenannte Standbodenbeutel. Diese Freistellung ökologisch vorteilhafter Einwegverpackungen von der Pfandpflicht ist von besonderer Bedeutung für Getränkekategorien wie Säfte und Trinkmilch. Hier wäre es nach dem geltenden Recht nur noch eine Frage der Zeit, bis auch sie vom Einwegpfand betroffen wären.

Im Bereich Milch wurde mit der Milchwirtschaft ein Kompromiss gefunden. Er führt im Ergebnis dazu, dass Frischmilch vollständig und auch fast alle Mischgetränke mit einem Milchanteil unbepfandet bleiben.

Inhaltsbezogene Ausnahmen von der allgemeinen Pfandpflicht wird es, wie bisher auch schon, für Sekt, Spirituosen und sogenannte diätetische Lebensmittel wie Babynahrung, geben. Neu aufgenommen in diesen Katalog wurde Wein, für den der ökologische Nutzen einer Pfandregelung nach Auffassung der Bundesregierung den wirtschaftlichen Aufwand nicht rechtfertigt.

Die Verordnung bedarf der Beteiligung des Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates bevor sie verkündet werden kann. Sie soll nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten nach Verabschiedung in Kraft treten.

Unabhängig vom Fortgang der Novelle sind Handel und Industrie in der Pflicht, die Einrichtung eines bundesweiten Pfand-/Rücknahme-Systems weiter voranzutreiben. Sie haben dem Bundesumweltminister im Dezember 2002 zugesagt, dass dieses bereits nach geltendem Recht erforderliche System spätestens zum 1. Oktober 2003 installiert sein wird. Nach zwischenzeitlichen Irritationen haben verantwortungsbewusste Teile der Getränkewirtschaft diese Zusage erneuert. Ernährungsindustrie und Handel werden unter Federführung der Unternehmen Lekkerland-Tobaccoland und Spar ein für alle Anbieter offenes Rücknahmesystem für bepfandete Einweggetränkeverpackungen aufbauen. In der ersten Ausbaustufe ist derzeit mit einer Beteiligung von rund 100.000 Verkaufsstellen bundesweit zu rechnen. Daneben werden die meisten Discounter sogenannte Insellösungen mit spezifischen Verpackungen einrichten, vorwiegend für ihre Hausmarken und No-Name-Produkte. "Damit sind sowohl die im Convenience-Bereich wichtigen Kioske und Tankstellen weiter in der Lage, Einweg zu vertreiben, als auch die Discounter, über die das Massengeschäft läuft. Ein Ende der Pfandbon- und Zettel-Wirtschaft ist absehbar", so Trittin.

Nach der Verpackungsverordnung ist zwar grundsätzlich ein einziges flächendeckendes Rücknahmesystem denkbar, wie es z.B. in Schweden seit vielen Jahren funktioniert. Daneben sind jedoch viele Alternativen möglich. Dazu gehören die erwähnten Insellösungen einzelner Unternehmen wie auch Modelle, die sich am Pfandclearing der Mehrwegseite orientieren, was einige französische Mineralwasserhersteller seit langem vormachen.

18.06.2003 | Pressemitteilung 103/03 | Ressourcen
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