Klinkert: Vorhandenes Instrumentarium zur Kostendämpfung im Abwasserbereich besser nutzen

01.07.1997
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 54/97 S
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Neue Länder gehen bei privater Beteiligung mit gutem Beispiel voran

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

"Mit der Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz sowie weiterer technischer, organisatorischer und wettbewerbsfördernder Maßnahmen steht ein Instrumentarium zur Verfügung, das eine effiziente und kostengünstige Abwasserentsorgung in Deutschland ermöglicht. Dieses Instrumentarium gilt es besser zu nutzen, um die Gebühren, die teilweise die Schmerzgrenze für die Bürger erreicht haben, nicht weiter steigen zu lassen." Dies erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium Ulrich Klinkert heute in Jena während einer Fachkonferenz der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Thema "Abwassergebühren auf dem Prüfstand".

Die Abwassergebühren betragen in Deutschland im Durchschnitt rund 4,60 DM pro Kubikmeter Abwasser, so daß jeder Bürger im Jahr rund 220 DM für die Abwasserbeseitigung aufbringen muß. Die Gebühren unterliegen jedoch einer starken Streuung, die von 1,00 DM bis 13,00 DM reicht. So bezahlen etwa 10 Prozent der Bürger Gebühren unter 3,00 DM, 80 Prozent weniger als 6,00 DM, und lediglich 2 Prozent der Bürger müssen mehr als 8,00 DM aufbringen.

Einheitliche Gebühren kann es aus einer Reihe von Gründen nicht geben. Dazu gehören unterschiedliche

  • Ausgangsbedingungen (Bebauungsstruktur, Topographie, Geologie, wasserwirtschaftliche Randbedingungen wie Wasserschutzgebiete etc.),
  • Förderung durch die Länder, sowohl zeitlich als auch von den Beträgen her,
  • Preise zum Zeitpunkt der Investition,
  • Ansätze der Kalkulation,
  • Ausbaugrad bzw. Nachholebedarf,
  • Betriebskosten.

Klinkert: "Trotz objektiv unterschiedlicher Bedingungen sind in einigen Fällen, vor allem bei sehr hohen Gebühren, die Probleme zum Teil ‘hausgemacht’. Deshalb sind alle Einsparpotentiale zu nutzen, um den weiteren Gebührenanstieg allgemein und insbesondere bei extremen Gebührenhöhen zu dämpfen. Andererseits muß auch deutlich gesagt werden, daß Umweltschutz, vor allem angesichts des Nachholebedarfs in den neuen Ländern, nicht zum Nulltarif zu haben ist. Die teilweise sprunghafte Verbesserung der Gewässerqualität in den neuen Ländern zeigt, daß der Aufbau einer modernen Umweltinfrastruktur gut vorangekommen ist."

Untersuchungen zu den Ursachen des Gebührenanstiegs in den letzten Jahren haben eine Reihe von Einsparpotentialen aufgezeigt, vor allem in der konzeptionellen Planungsphase. So gilt es, schon im Vorfeld den künftigen Bedarf realistisch einzuschätzen, um z. B. Überdimensionierungen zu vermeiden. Auch Kostenvergleiche sind notwendig. Da rund 70 Prozent der Abwassergebühren aus dem Kanalisationsbereich herrühren, sind hier Einsparpotentiale stärker zu prüfen.

Des weiteren bietet die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes eine Reihe von Möglichkeiten:

  • Nutzung dezentraler Konzepte,
  • Konzentration der UVP-Pflicht bei Errichtung bzw. wesentlicher Änderung großer Kläranlagen auf sachlich gebotene Fälle,
  • Länder können schadlose Regenwasserversickerung erleichtern,
  • volle Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf Private durch Länder zulässig.

Wesentliche Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit von privaten Betreibern und Kommunen ist das gemeinsame Vertragswerk. Deshalb hat das Bundesumweltministerium neue Musterverträge erarbeiten lassen, die in Form einer als Checkliste gestalteten Broschüre demnächst erscheinen soll. Bereits verfügbar ist das PC-Informationssystem "AquaArgument", das vom Bundesumweltministerium herausgegeben wurde. Es zeigt Defizite und Lösungsmöglichkeiten bei der Kostenminimierung im Abwasserbereich auf und ist bundesweit auf ein positives Echo gestoßen.

Wesentlichen Einfluß auf die Gebührenhöhe haben auch die Kommunalabgabengesetze der Länder und deren Vollzug durch die Kommunen selbst. Allein die Regelungen über Abschreibungen von Abwasseranlagen können zu wesentlichen Gebührenunterschieden bei gleichen Kosten führen. So ist es z. B. wichtig, ob die Abschreibung auf den Wiederbeschaffungswert oder den Anschaffungswert vorgenommen wird. Ferner ist je nach Landesregelung das gesamte oder z. B. nur das um Zuschüsse und Beiträge reduzierte Anlagevermögen abzuschreiben. Auch die Höhe der Eigenkapitalverzinsung, bei der die Kommunen beachtlichen Spielraum haben, ist von Bedeutung. Gleiches gilt für die in den Ländern unterschiedlichen Vorgaben bezüglich möglicher Organisationsformen.

Klinkert: "Die Länder sollten den Gemeinden mehr Spielräume für die Gestaltung der Abwassergebühren geben. Vor allem kommt es darauf an, Freiräume für privatwirtschaftliche Lösungen zu finden. Angesichts der in den kommenden Jahren notwendigen Investitionen ist der Einsatz privaten Kapitals unverzichtbar. Die neuen Länder gehen dabei mit gutem Beispiel voran. Über 80 von deutschlandweit insgesamt 130 Projekten mit privater Beteiligung wurden in den neuen Ländern in Angriff genommen. Dies ist auch ein Beitrag für mehr Wettbewerb um möglichst kostengünstige Lösungen in der Abwasserbeseitigung."

01.07.1997 | Pressemitteilung 54/97 S | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM1098
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