Einfaches Reparieren wird leichter

21.11.2023
Das Europäische Parlament hat eine gemeinsame Position zur Right-to-Repair-Richtlinie verabschiedet. Diese zielt darauf ab, Produktlebensdauern zu verlängern, Ressourcen zu schonen und Kohlenstoffdioxid-Emissionen zu reduzieren.

Europäisches Parlament einigt sich beim Recht auf Reparatur auf gemeinsame Position

Am 21. November 2023 hat das Europäische Parlament seine gemeinsame Position zur Right-to-Repair-Richtlinie beschlossen. Die Entscheidung für ein Recht auf Reparatur ist wegweisend und stärkt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Reparierbare Produkte sind langlebiger. Dadurch werden weniger Ressourcen verbraucht und in der Folge entstehen weniger CO2-Emissionen. Es macht Deutschland auch unabhängiger von fragilen Lieferketten, wenn mehr von den Ressourcen, die bereits im Umlauf sind, so lange wie möglich genutzt werden. Durch ein Reparaturgesetz und geförderte Reparatur-Initiativen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Möglichkeiten bekommen, ihre Produkte zu reparieren und länger zu nutzen.

Steffi Lemke. Weitere Informationen siehe Bildunterschrift

"Viele Menschen können sich heute gar nicht mehr vorstellen, wie viele Konsumartikel man reparieren kann. Im Rahmen der EU-Mitgliedstaaten setze ich mich für ein starkes Recht auf Reparatur ein. 2024 will ich ein Reparaturgesetz vorlegen."

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke

"Mit dem Rückenwind des Europäischen Parlaments setze ich mich auch im Rahmen der EU-Mitgliedstaaten für ein starkes Recht auf Reparatur ein. Viele Menschen können sich heute gar nicht mehr vorstellen, wie viele Konsumartikel man relativ einfach reparieren kann. Die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten nimmt immer weiter ab. Das will ich ändern. Daher treiben wir in Deutschland das Recht auf Reparatur voran: 2024 will ich ein Reparaturgesetz vorlegen und eine neue Förderung für Reparatur-Initiativen starten."

Bundesumweltministerin Steffi Lemke

Hersteller sollen künftig Ersatzteile vorhalten

Das BMUV erarbeitet derzeit ein Reparaturgesetz, dass die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und von Reparaturanleitungen sicherstellen sollen: Ohne Ersatzteile keine Reparatur. Das Gesetz wird Hersteller verpflichten, kostenlose und transparente Reparaturinformationen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie fachlich kompetenten Reparateuren bereitzustellen. Außerdem müssen Hersteller mindestens zehn Jahre lang Ersatzteile für Produkte vorhalten und innerhalb von 14 Tagen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen, so dass sich die Reparatur auch finanziell lohnt gegenüber dem Neukauf. Das Gesetz soll 2024 vorgelegt werden.

Fördergelder für Selbsthilfewerkstätten geplant

Zudem ist ein Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" geplant, mit dem ein Bewusstseinswandel und die Abkehr von der Wegwerfgesellschaft unterstützt werden soll. In einem ersten Schritt werden Repair Cafés und andere ehrenamtliche Initiativen gefördert. Verbraucherinnen und Verbraucher haben damit die Möglichkeit, auch eigene Reparaturen von Geräten vorzunehmen, und werden unterstützt, Geräte länger zu nutzen. Die Fördermittel sind im Haushalt des Bundes auf mehrere Jahre vorgesehen, so dass eine langfristige Finanzierung von Projekten und Programmen zum Thema Reparieren statt Wegwerfen möglich ist. Das Förderprogramm für die Reparaturinfrastruktur soll Anfang 2024 starten. Reparatur-Cafés und Selbsthilfewerkstätten können dann in geringem Umfang von maximal 3.000 Euro beispielsweise für Qualifizierungsmaßnahmen, Werkzeuge, Personal- und Mietausgaben gefördert werden.

21.11.2023 | Meldung Konsum und Produkte
https://www.bmuv.de/ME10825

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