Projektlaufzeit
10.2011 - 11.2013
Forschungskennzahl
3711 93 320
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Die am 28. Februar 2011 verabschiedete "Verordnung zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten" ((EU) Nummer 305/2011 - EU-BauPVO) legt die Bedingungen für den freien Warenverkehr von Bauprodukten in der EU sowie wesentliche Grundanforderungen an Bauwerke fest. Die neue "Grundanforderung 7: nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" (GA 7) der EU-BauPVO gestattet es den Mitgliedsstaaten, entsprechende Anforderungen an Bauwerke und Bauprodukte zu stellen. Dieses Vorhaben hat zum Ziel die Eignung der Bewertungssysteme und der existierenden EPD für die Messung und Reduzierung der Inanspruchnahme von Ressourcen zu überprüfen um dadurch Voraussetzungen für eine bessere Kennzeichnung der Ressourceninanspruchnahme von Bauprodukten zu schaffen, welche letztlich zu ressourcenschonenderen Bauwerken führen soll.
Es zeigt sich, dass die EPDs grundsätzlich als Informationsinstrument zur detaillierten Darstellung der Bauprodukte geeignet sind, die GA 7 jedoch zu höherem und vertieftem Informationsbedarf führt. Verbindliche und in den relevanten Kriterien europäisch einheitliche EPDs auf der Basis der DIN EN 15804 sind nötig, wobei der nach EN 15804 verbindliche Teil von EPDs um die im Projekt ermittelten, fehlenden Kriterien ergänzt werden muss. Allgemein sind EPDs "von der Wiege bis zur Bahre" zu empfehlen, um eine Datenquelle mit allen erforderlichen Daten zur Erstellung einer Lebenszyklusanalyse zur Verfügung zu stellen. Zur Unterstützung der Planer wird neben der Erweiterung des existierenden EPD-Formats die Erweiterung des CE-Kennzeichens vorgeschlagen. Desweiteren müssen die Bauprodukthersteller die Rahmenbedingungen zur Rücknahme darstellen, zum Beispiel den Grad der Verunreinigung und die Trennbarkeit.