Notwendigkeit der Testung von Biozidprodukten und deren Eluaten im Rahmen der Zulassung mit dem Ziel einer adäquaten Umweltbewertung von Stoffgemischen - Erweiterung der Datenbasis für Holzschutzmittel

Stoffliche Risiken

Projektlaufzeit
06.2013 - 11.2016

Forschungskennzahl
3713 64 417

Biozidprodukte enthalten in der Regel einen oder mehrere Wirkstoffe und eine Reihe von Beistoffen, welche verschiedene Funktionen im formulierten Produkt erfüllen. Damit stellen Biozidprodukte beabsichtigte Mischungen aus chemischen Substanzen dar, die in ihrer ursprünglichen oder in einer veränderten Zusammensetzung in die Umwelt gelangen können. Das vorliegende Projekt befasste sich mit drei Aspekten der Mischungsbewertung von Biozidprodukten, die in der Zulassung der Produkte durchzuführen ist. Diese Aspekte reichen von der direkten, regulatorischen Anwendung (Komponentenbasierte aquatische Risikobewertung von Produkten) bis hin zu mehr wissenschaftlichen Fragestellungen (Hinweise auf synergistische Interaktionen und Vorhersage von Mischungstoxizität bei Bodenorganismen). Für Mischungen von Fungiziden, die unterschiedliche Enzyme im selben Biosythesepfad blockieren, wurden keine Anzeichen für synergistische Effekte gefunden. Die terrestrischen Experimente zeigten, dass Mischungseffekte auf die Reproduktion von Collembolen durch das Konzept der Konzentrations-Additivität recht gut vorhergesagt werden können, während das Vermeidungsverhalten von Collembolen durch die Mischungsvorhersage stark unterschätzt wurde. Basierend auf einer theoretischen Bewertung von 30 zugelassenen Biozidprodukten und der experimentellen Untersuchung von sieben Holzschutzmitteln, wurde ein Vorschlag entwickelt, welche Beistoffe eine Produktes als relevant für eine komponentenbasierte Bewertung einzustufen sind. Durch komponentenbasierte Bewertung kann das experimentelle Testen von Biozidprodukten im Rahmen einer Zulassung ersetzt werden. Die vorgeschlagenen Kriterien für die Einstufung von Beistoffen als "relevant für die Mischung" (zusätzlich zu den Wirkstoffen des Produktes) beruhen auf der Kombination ihrer aquatischen Toxizität und ihrem Gehalt im Produkt analog zur Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EC) No 1272 / 2008). Als Schlüsselfaktoren zur Gewährleistung einer verlässlichen und protektiven komponentenbasierten Umweltrisikobewertung stellten sich die Verfügbarkeit und Richtigkeit der Toxizitätsdaten für die relevanten Beistoffe des Biozidproduktes heraus.

https://www.bmuv.de/FB2357

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