Umgebungslärmrichtlinie - Vernetzung von Planungsebenen bei der Lärmaktionsplanung

Luftreinhaltung, Lärmschutz, Umweltanforderungen an die Verkehrswende

Projektlaufzeit
07.2013 - 08.2015

Forschungskennzahl
3713 55 100

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juli 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln. Hierdurch ergibt sich ein objektives Bild der Lärmbelastung in Europa. Darüber hinaus sollen die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Auch der Erhalt schützenswert ruhiger Gebiete ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Planungen. Mit dem vorliegenden Bericht werden die zuständigen Behörden bei einer einheitlichen Auslegung und Durchführung des Paragraph 47 d BImSchG unterstützt.

https://www.bmuv.de/FB2332

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