Weiterentwicklung der Anforderungen an den Kompetenzerhalt im Strahlenschutz als Beitrag zur Sicherstellung eines zeitgemäßen Strahlenschutzes nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung

Strahlenschutz

Projektlaufzeit
07.2014 - 06.2015

Forschungskennzahl
3614 S 70050

Durch Änderungen der Personalstruktur sowie durch steigenden Umfang und Komplexität der Anwendung ionisierender Strahlung kommt den Fragen des Kompetenzerhalts der zuständigen Vollzugsbehörden und dessen Personals dauerhaft immer mehr Bedeutung zu. Außerdem werden nach der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung /EU 13/ zusätzliche Anforderungen an die erforderlichen Kompetenzen von Beschäftigten der Vollzugsbehörden zu stellen sein, die bisher nicht oder nur in geringem Umfang für den Vollzug erforderlich sind. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurde die Richtlinie daher dahingehend analysiert, welche neuen Aufgaben sich für die Vollzugsbehörden in Deutschland nach Umsetzung in deutsches Recht ergeben und welche neuen Anforderungen an das Personal der Vollzugsbehörden gestellt werden müssen. Zusätzlich wurden Empfehlungen für die Vollzugsbehörden erarbeitet, die dazu dienen sollen die Kompetenzen des Personals aufzubauen und zu erhalten.

https://www.bmuv.de/FB213

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