Entwicklung eines harmonisierten Konzeptes für Umweltziele für besonders besorgniserregende Stoffe mit Kriterien, die einfach, messbar, erreichbar, gezielt und mit Terminen ausgestattet sind (SMART)

Stoffliche Risiken

Projektlaufzeit
05.2012 - 08.2015

Forschungskennzahl
3713 28 223

Prioritär gefährliche Stoffe verfügen über besorgniserregende Eigenschaften, die zu Risiken weit entfernt von den Eintragsquellen führen und zum Teil erst mit großer Verzögerung eintreten. Diese Entkopplung zwischen Freisetzung und Wirkung stellen auch den Vollzug und die Erfolgskontrolle vor erhebliche Herausforderungen im Bereich Datenmanagement, in dem fachübergreifenden Informationsaustausch und in der Koordinierung der Maßnahmen. Es besteht weltweit Einigkeit, dass diese Stoffe zu ersetzen oder zu minimieren sind, da es keine langfristig sichere Umweltkonzentration gibt (so genannte Phasing-out-Ziel). In der Wasserrahmenrichtlinie setzen insbesondere die Artikel vier und 16 dieses Ziel um. Prioritär gefährliche Stoffe sind auch in anderen Gesetzgebungen außerhalb des Wasserrechts geregelt, zum Beispiel: im Stoff-, Anlagen- und Produktrecht. Emissionen, Einträge in Gewässer und Verluste dieser Stoffe gelangen vor allem aus diffusen Quellen in Gewässer und führen dort zu nicht hinnehmbaren Risiken mit dem entsprechenden Handlungsbedarf für Wasserbehörden. Der Projektbericht über SMARTe Schutzziele für prioritär gefährliche Stoffe (EG/2008/105) untersucht am Beispiel der prioritär gefährlichen Stoffe Quecksilber, Nonylphenol und PFOS, ob und wie quellenbezogene Maßnahmen und schutzgutbezogene Anforderungen zusammen wirken. Er benennt Forschungsbedarf, um die gefundenen Hemmnisse und Konflikte zu klären. Er gibt erste Hinweise auf Gestaltungsoptionen, um SMARTe Schutzziele und SMARTe Minderungsinstrumente zu entwickeln. Entscheidend für den Erfolg ist hierbei nicht die Umsetzung isolierter Maßnahmen, sondern eine stärkere Koordinierung zwischen Wasserrecht und sektoralem Recht - bei der Datensammlung, Datenauswertung und der Planung beziehungsweise Umsetzung spezifischer Minderungsstrategien.

https://www.bmuv.de/FB2128

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.