In welcher Reihenfolge sind die qualifizierten elektronischen Signaturen am elektronischen Begleitschein vorzunehmen?

FAQ

Im Begleitscheinverfahren sind mindestens drei qualifizierte elektronische Signaturen erforderlich. Erzeuger, Beförderer und Entsorger haben jeweils den für sie spezifischen Anteil des elektronischen Begleitscheins auszufüllen und mindestens einmal zu signieren. Es können jeweils bis zu zwei Signaturen angebracht werden, um das Vier-Augen-Prinzip umzusetzen, das in vielen Unternehmen per Unterschriftenregelung verordnet ist. Des Weiteren können in den elektronischen Begleitschein bis zu drei Beförderer aufgenommen werden. Wichtig ist, dass die Reihenfolge Erzeuger, Beförderer und Entsorger eingehalten wird, das heißt die durch den Entsorgungsablauf vorgegebene Reihenfolge.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA297

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