Wie ist der aktuelle Stand des Atomausstiegs?
FAQMit der Abschaltung verlieren die Atomkraftwerke auf Dauer ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb und müssen "unverzüglich" abgebaut werden. Dazu werden unmittelbar stilllegungsvorbereitende Maßnahmen in unterschiedlichem Umfang ergriffen. So ist beispielsweise im Kernkraftwerk Brokdorf die Primärkreisdekontamination bereits abgeschlossen, die im Regelfall eine Wiederinbetriebnahme praktisch unmöglich macht. Die wesentlichen Abbauschritte bedürfen nach dem Atomgesetz einer Genehmigung. Diese liegt bereits für die meisten Anlagen vor. Der Abbau dieser Anlagen ist entsprechend des Zeitpunkts der Erteilung der jeweiligen Genehmigung unterschiedlich weit fortgeschritten.
Bei den drei am 15. April 2023 abgeschalteten Kernkraftwerken (Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim II) wurde bereits Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen für die Kernkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim II erteilt.
Bei dem Ende des Jahres 2021 abgeschalteten Kernkraftwerken (Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen Block C) wurden bereits Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen für die Kernkraftwerke Gundremmingen Block C und Grohnde erteilt.
Auch für die Kernkraftwerke Brokdorf und Emsland sind Anträge auf Stilllegung und Abbau gestellt und die zugehörigen Genehmigungsverfahren weit fortgeschritten.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Atomausstieg
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