Was hat es mit den neuen Anforderungen für Gerüche auf sich?

FAQ

Geruchsbelästigungen aus Tierställen, aus Chemie- oder anderen Produktionsanlagen bereiten vielen Menschen Probleme und sind häufig Anlass für Beschwerden und gerichtliche Streitfälle. Derzeit werden solche Geruchsprobleme mit Hilfe der Geruchsimmissionsrichtlinie bewertet. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz, die in den Ländern mit kleinen Unterschieden angewandt wird. Diese Richtlinie wird nun mit einigen zusätzlichen Verbesserungen in die TA Luft aufgenommen. Damit wird ein einheitlicher Standard für alle Länder sowie eine erhöhte Rechtssicherheit für Betreiber ebenso wie für Anwohner erreicht.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

Stand:

https://www.bmuv.de/FA1551

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