Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE)

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Die Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe war der erste völkerrechtliche Vertrag, den die wiedervereinte Bundesrepublik Deutschland unterschrieben hat. Am 8. Oktober 1990 wurde der Vertrag in Magdeburg von den Vertragsparteien Bundesrepublik Deutschland und Tschechische Republik sowie der Europäischen Union unterzeichnet. Die EU ist mittlerweile keine Vertragspartei mehr, weil mittlerweile alle Vertragsstaaten EU-Mitglieder sind.

Die Schadstoffbelastung der Elbe konnte wesentlich gesenkt werden. Durch die verbesserte Wassergüte nahm die Artenvielfalt in der Elbe wieder zu. Über 100 Rundmaul- und Fischarten sind dort vertreten. Seit Oktober 1998 kehren auch die Lachse zum Laichen in die Elbenebenflüsse zurück.

Die IKSE ist eine erfolgreiche internationale Koordinierungsplattform, unter anderem zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Einzugsgebiet der Elbe – Deutschland und Tschechien gemeinsam mit Polen und Österreich. Im Sechs-Jahres-Rhythmus werden gemeinsame Pläne erarbeitet und veröffentlicht.

Die IKSE hat ihren Sitz in Magdeburg. Die Arbeit der Kommission wird durch ein Sekretariat organisiert und betreut.

Stand: 05.04.2024

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