Nationales Naturerbe
Was ist das Nationale Naturerbe
Das Nationale Naturerbe ist eine herausragende Initiative des Bundes. Der Bund verzichtet seit 2005 auf den Verkauf ausgewählter, wertvoller Naturflächen im Bundeseigentum und gibt sie stattdessen in die Hände des Naturschutzes. Das Nationale Naturerbe umfasst mit der Verabschiedung einer Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag am 24. Juni 2021 nun insgesamt rund 164.000 Hektar. Zum Nationalen Naturerbe zählen ehemals militärisch genutzte Gebiete, Flächen entlang der innerdeutschen Grenze ("Grünes Band"), Treuhandflächen aus dem DDR-Volksvermögen und stillgelegte DDR-Braunkohletagebaue. Viele Gebiete haben sich über Jahrzehnte hinweg trotz ihrer in Teilen sehr intensiven Nutzung zu einzigartigen Naturräumen entwickelt – als Refugien für viele seltene Tier- und Pflanzenarten.
Fragen und Antworten
Die Flächen des Nationalen Naturerbes sind im gesamten Bundesgebiet verteilt. Sie reichen von der wilden Küstenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und der Dünenlandschaft der Insel Sylt über ausgedehnte Wälder und Moore, weite Heidelandschaften und vielgestaltige Auenwälder bis hin zu strukturreichen Kulturlandschaften aus Streuobstwiesen und Magerrasen in den unterschiedlichsten Naturräumen Deutschlands. Besonders viele Flächen des Nationalen Naturerbes liegen in den neuen Ländern. Aber auch in unmittelbarer Nachbarschaft von Großstädten wie Berlin, Köln, Hamburg, Nürnberg und München gibt es Flächen des Nationalen Naturerbes.
Die Flächen des Nationalen Naturerbes wurden bis zu ihrer Widmung für den Naturschutz ganz unterschiedlich genutzt. Als Manövergelände des Militärs, zur Gewinnung von Braunkohle oder als Wald, Acker und Grünlandflächen. Trotz der in Teilen sehr intensiven Nutzung entstanden auf den Flächen wichtige Refugien für seltene Tier- und Pflanzenarten. Denn dort, wo das Militär übte, wurde beispielsweise weder gedüngt, noch wurden Pestizide verwendet. Ähnlich wie die ehemaligen Braunkohletagebaue haben viele Militärflächen enorme Ausdehnungen, es gibt hier weder Siedlungen noch werden die Gebiete von Straßen durchschnitten.
Damit bieten die Flächen des Nationalen Naturerbes optimale Bedingungen, dass sich die Natur auf großen Flächen ohne das Zutun des Menschen nach eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln kann. Vor allem auf ehemaligen Militärflächen haben sich außerdem "historische" Offenlandschaften erhalten – wie beispielsweise artenreiche Sandmagerrasen und Heiden. Wie ein Zeitfenster erlauben sie einen Blick in die Landschaft vergangener Jahrhunderte. Diese gilt es als Orte hoher Arten- und Lebensraumvielfalt, aber auch besonderer landschaftlicher Schönheit und Eigenart zu erhalten.
Viele wertvolle Naturschutzflächen in Deutschland befanden und befinden sich im Bundeseigentum. Dies ist unter anderem eine Folge der deutschen Wiedervereinigung. Der Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin der DDR fiel gleichsam über Nacht ein umfangreiches Flächeneigentum zu – nicht mehr genutzte Militärliegenschaften, Flächen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze und aus dem DDR-Volksvermögen sowie ehemalige Braunkohletagbaue. Aber auch im Westteil Deutschlands wurden viele Manövergelände des Militärs nicht mehr benötigt.
Die Bundesregierung hat aufgrund gesetzlicher Vorschriften alle Flächen zu privatisieren, die nicht mehr für Bundesaufgaben benötigt werden. Infolgedessen wurden in den 1990er Jahren viele wertvolle Naturschutzflächen verkauft. Naturschutzorganisationen wandten sich gegen die Privatisierung und belegten mit wissenschaftlichen Studien den Wert der Flächen. 2005 wurde die Sicherung naturschutzfachlich wertvoller Bundesflächen unter dem Begriff "Nationales Naturerbe" erstmals in die Koalitionsvereinbarung der regierenden Parteien aufgenommen und in den nachfolgenden drei Legislaturperioden fortgesetzt. Mit dem Nationalen Naturerbe bekennt sich der Bund zu seiner Mitverantwortung und Vorbildfunktion in Fragen des Naturschutzes.
Dem Bund gehören weit mehr Flächen als die insgesamt 164.000 Hektar, die inzwischen als Nationales Naturerbe dem Naturschutz gewidmet sind. Daher war es wichtig, eine sinnvolle Auswahl zu treffen, um die aus Naturschutzsicht wertvollsten Bundesflächen langfristig zu schützen. Zu diesem Zweck hat das Bundesamt für Naturschutz gemeinsam mit den Ländern und den Naturschutzorganisationen einen Kriterienkatalog entwickelt. Es wurden Bundesflächen ausgewählt
- im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze (Grünes Band),
- in Nationalparken,
- in Kerngebieten der Naturschutzgroßprojekte des Bundes,
- in Kernzonen beziehungsweise Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten von Biosphärenreservaten,
- ehemalige militärische Flächen mit einer Größe von mehr als 1000 Hektar Größe beziehungsweise
- kleineren Militärflächen mit mehr als 20 Prozent ausgewiesener Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete),
- in Bergbaufolgelandschaften mit einer Größe von mehr als 100 Hektar,
- in Naturschutzgebieten größer 50 Hektar,
- in Natura-2000-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete, Europäische Vogelschutzgebiete),
- in Gebieten, die bedeutsam für den bundes- und landesweiten Biotopverbund und/oder bedeutsam für den Artenschutz sind.
Bei der endgültigen Auswahl der Flächen wurden neben den Flächengebern – die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Treuhand-Nachfolgegesellschaft BVVG und die Bergbausanierungsgesellschaft LMBV – auch die Länder und die Naturschutzorganisationen mit einbezogen.
Für die Flächen des Nationalen Naturerbes verzichtet der Bund als bisheriger Eigentümer auf eine Privatisierung. Die Flächen werden stattdessen unentgeltlich, aber unter strengen Naturschutzauflagen an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU Naturerbe GmbH), die Länder oder an von diesen benannten Naturschutzorganisationen übertragen.
Etliche Naturerbe-Flächen bleiben dauerhaft im Bundeseigentum und werden von den Bundesforsten im Auftrag des Bundesumweltministeriums betreut.
Die neuen Eigentümer der Flächen des Nationalen Naturerbes müssen – vertraglich verpflichtet – für alle Folgekosten aufkommen und zugleich den naturschutzfachlichen Wert der Flächen langfristig erhalten.
Ein Großteil der Naturerbe-Flächen wurde an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die Länder oder an Naturschutzorganisationen unentgeltlich übertragen. Die neuen Flächeneigentümer sind für die künftige Pflege und Entwicklung der Flächen zum Schutze der Natur verantwortlich. Sie müssen dabei strenge Vorgaben des Bundes einhalten. So sollen beispielsweise nahezu alle Wälder des Nationalen Naturerbes nicht mehr forstwirtschaftlich genutzt werden. Bestehende Pachtverträge dürfen nicht mehr verlängert werden oder sind unter den Maßgaben des Naturschutzes neu abzuschließen. Auch die Jagd muss sich an strengen Naturschutzstandards orientieren. Für jede Fläche muss der neue Eigentümer seine Naturschutzziele in Form eines Leitbildes mit dem Bundesamt für Naturschutz einvernehmlich abstimmen. Die geplanten Aktivitäten auf der Fläche müssen in einem Pflege- und Entwicklungsplan aufgelistet werden. So wird sichergestellt, dass die Flächen tatsächlich langfristig dem Naturschutz dienen.
Die Flächen des Nationalen Naturerbes sollen für nachfolgende Generationen als Orte der biologischen Vielfalt erhalten werden. Hierzu müssen auf den Flächen strenge Naturschutzstandards eingehalten und umgesetzt werden. So ist festgeschrieben, dass in nahezu allen Wäldern des Nationalen Naturerbes keine forstliche Nutzung mehr stattfindet. Dort, wo die Wälder bereits naturnah sind, ruht sofort die Säge. In naturfernen Wäldern können in einem befristeten Übergangszeitraum noch naturschonende waldbauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Naturnähe umgesetzt werden. Heidelandschaften, Magerrasen und andere Offenland-Ökosysteme sind langfristig durch eine gezielte Pflege zu erhalten. Moore, Gewässer und Auen werden sich selbst überlassen oder naturnäher gestaltet. Mittelfristig sollen alle größeren Flächen des Nationalen Naturerbes als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden – sofern sie nicht schon jetzt unter Schutz stehen.
Viele Flächen des Nationalen Naturerbes weisen eine außergewöhnlich hohe Arten- und Lebensraumvielfalt auf. Aufgrund der früheren besonderen Nutzung als militärisches Übungsgebiet oder der Lage in Naturschutzgebieten sind viele Naturerbe-Flächen wichtige Refugien für seltene Tier- und Pflanzenarten. Mit ihrer teilweise enormen Ausdehnung sowie dem Fehlen von Siedlungen und Verkehrswegen bieten vor allem die ehemaligen Militärflächen die Chance, Natur- und Artenschutz großräumig und ohne Konflikte mit konkurrierenden (wirtschaftlichen) Nutzungen umzusetzen. Die Flächen des Nationalen Naturerbes sind einzig der Natur gewidmet.
Die Wälder im Nationalen Naturerbe sollen sich zukünftig so wenig vom Menschen beeinflusst wie möglich entwickeln. Wenn Bäume alt werden dürfen und nicht eingeschlagen werden, sind sie reichhaltiger Lebensraum für speziell angepasste Käfer, Flechten und Pilze. Große Waldnaturschutzflächen bieten außerdem Lebensraum für Wildkatze, Luchs und Wolf.
Viele Magerrasen und Heideflächen weisen eine besonders hohe Artenvielfalt an Vögeln, Schmetterlingen und Insekten auf. Diese früher häufigen Lebensräume sind durch die Intensivierung der Landwirtschaft deutschlandweit stark gefährdet. Auf den Flächen des Nationalen Naturerbes sind sie dagegen noch oft zu finden. Da hier die Ziele des Naturschutzes Vorrang haben, können diese artenreichen Lebensräume durch eine naturnahe Nutzung langfristig erhalten werden.
In den Wäldern des Nationalen Naturerbes findet keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr statt. In heute bereits naturnahen Naturerbe-Wäldern wird schon jetzt kein Baum mehr gefällt. In naturfernen Wäldern ist eine übergangsweise Holznutzung erlaubt – allerdings nur im Rahmen eines schrittweisen Waldumbaus, um die Wälder naturnäher zu gestalten. Dabei können beispielsweise für das Gebiet untypische Baumarten entfernt werden, um so dort natürlicherweise vorkommenden Bäumen mehr Raum zum Wachsen zu schaffen. Ist der Waldumbau abgeschlossen, wird auch in diesen Wäldern dauerhaft die Säge ruhen und die Natur sich selbst überlassen bleiben. Wenn also in den Wäldern des Nationalen Naturerbes noch Holz eingeschlagen wird, dient dies nicht der Erwirtschaftung eines Gewinns, sondern vor allem der Erhöhung der Naturnähe der Wälder.
Einzige Ausnahme bilden besondere, historisch bedingte Waldformen wie Hute-, Nieder- und Mittelwälder oder bestimmte Eichenwälder, die nur durch gezielte Nutzungen erhalten werden können. Sie machen aber nur einen geringen Anteil der Wälder im Nationalen Naturerbe aus.
In den Offenlandbereichen - also den nicht bewaldeten Flächen - des Nationalen Naturerbes ist eine naturnahe landwirtschaftliche Nutzung oft die Voraussetzung dafür, den Lebensraum überhaupt zu erhalten. Die meisten Offenlandflächen im Nationalen Naturerbe wie zum Beispiel Wiesen, Magerrasen und Heiden sollen langfristig erhalten bleiben. Sie müssen gemäht oder beweidet werden, sonst wachsen sie mit Gebüschen zu und entwickeln sich langsam zu Wald. Landwirtschaft auf den Naturerbeflächen unterscheidet sich jedoch deutlich von der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung. Das vorrangige Ziel ist es, für möglichst vielfältige, artenreiche Lebensräume auf den Flächen zu sorgen. Darauf zielen alle Maßnahmen ab. Viele Naturerbe-Flächen werden auch extensiv beweidet, zum Beispiel mit Wasserbüffeln, Wildpferden, robusten Rinderrassen, Schafen und Ziegen.
Die Betreuung und Entwicklung der Flächen des Nationalen Naturerbes ist mit zum Teil hohen Kosten verbunden. Selbst die nicht mehr genutzten Wälder des Nationalen Naturerbes erfordern finanzielle Aufwendungen – beispielsweise für die Verkehrssicherung und die Besucherlenkung. Auch Steuern und Abgaben müssen bezahlt werden. Die Erhaltung der wertvollen Wiesen, Magerrasen und Heiden ist oftmals besonders aufwendig.
Hinzu kommen Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit und die Flächenverwaltung. Bei den im Nationalen Naturerbe übertragenen Militärflächen und den Gebieten an der ehemaligen innerdeutschen Grenze muss der Flächenempfänger außerdem noch das auf der Fläche zum Zeitpunkt der Flächenübertragung arbeitende Personal des Bundesforstes bis zum Renteneintritt finanzieren. Hierfür wird jeweils zwischen Flächenempfänger und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Auf ehemaligen Militärflächen sind häufig Kampfmittelreste und Altlasten zu finden. Die Flächenempfänger tragen hierfür einen großen Teil der Risiken und müssen gegebenenfalls Aufwendungen zur Beseitigung solcher Reste einrechnen.
Die Empfänger der Flächen des Nationalen Naturerbes haben sich gegenüber dem Bund vertraglich verpflichtet, alle Folgekosten für Betreuung und Naturschutz selbst zu zahlen. Die Kosten für die Betreuung der Flächen und die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen liegen in der Regel deutlich über den eventuellen Einnahmen aus dem Verkauf von Holz aus dem Waldumbau oder Pachterträgen. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt stellt für die Betreuung ihrer Naturerbe-Flächen jährlich acht Millionen Euro in den Haushalt ein. Für die von den Bundesforsten betreuten Flächen des Nationalen Naturerbes sind im Haushalt des Bundesumweltministeriums pro Jahr vier Millionen Euro eingeplant.
Auf den Flächen des Nationalen Naturerbes kann auch weiterhin gejagt werden. In vielen Fällen ist dies erforderlich, um (Wild-)Schäden von den benachbarten Flächen abzuwenden oder das Aufkommen der für das Gebiet typischen Baumarten zu ermöglichen. Allerdings muss sich die Jagd den Naturschutzzielen klar unterordnen. Für jede größere Fläche des Nationalen Naturerbes wird vom Flächeneigentümer auch ein Konzept zum Wildtiermanagement entwickelt. Auf den Flächen des Nationalen Naturerbes wird ausschließlich mit bleifreier Munition gejagt.
Viele Flächen des Nationalen Naturerbes sind in großen Teilen bereits als Schutzgebiet ausgewiesen – als Nationalpark, Biosphärenreservat oder als Naturschutzgebiet. Darüber hinaus haben sich die Flächeneigentümer des Nationalen Naturerbes gegenüber dem Bund vertraglich zur Einhaltung strenger Naturschutzvorgaben verpflichtet. Bestandteil der Übertragungsvereinbarungen zu den Flächen des Nationalen Naturerbes ist ein umfassender Katalog von Auflagen und Vorgaben zur zukünftigen Betreuung der Flächen. Pachtverträge müssen so umgestaltet werden, dass zukünftig allein der Naturschutz im Vordergrund steht.
Die Bundesregierung hat – vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz – jederzeit die Möglichkeit, die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Viele Entscheidungen zur zukünftigen Entwicklung der jeweiligen Fläche müssen von den Flächeneigentümern auch mit dem Bundesumweltministerium beziehungsweise dem Bundesamt für Naturschutz einvernehmlich abgestimmt werden. Naturschutzorganisationen sichern die Ziele für ihre Naturerbe-Flächen zudem über einen Grundbucheintrag ab.
Das Nationale Naturerbe ist kein neuer Typ eines Naturschutzgebietes. Es ist vielmehr die Bezeichnung für eine Initiative des Bundes, auf die Privatisierung von für den Naturschutz bedeutsamen Flächen im Bundeseigentum zu verzichten und diese Gebiete in die Hände des Naturschutzes zu geben.
Viele der im Nationalen Naturerbe gesicherten Gebiete liegen allerdings zu großen Teilen in Schutzgebieten – beispielsweise in Nationalparken, Biosphärenreservaten, Natura-2000-Gebieten (europäisches Schutzgebiet) oder in Naturschutzgebieten. Flächen des Nationalen Naturerbes haben also in der Regel einen sehr hohen Naturschutzwert und sind unbedingt schützenswert. Dort, wo die Flächen des Nationalen Naturerbes bisher noch keinen Schutzstatus haben, soll dies nachgeholt werden. Ziel ist es, dass mittelfristig alle größeren Naturerbe-Flächen als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden.
Alle Flächeneigentümer im Nationalen Naturerbe bemühen sich, die Flächen für Interessierte zu öffnen und zugleich sensible Bereiche vor Störungen zu bewahren. Hierzu werden Rundwege und Aussichtsplattformen auf vielen Naturerbe-Flächen errichtet. Größere Besucher-Einrichtungen sind derzeit auf den von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt betreuten Naturerbe-Flächen in Prora/Rügen (Besucherinformationszentrum mit Baumwipfelpfad) und in der Wahner Heide bei Köln (vier Besucher-Informationsstellen) zu finden.
Auf vielen Flächen des Nationalen Naturerbes bieten die Flächeneigentümer auch geführte Wanderungen und Exkursionen an. Andererseits dürfen viele Teilbereiche des Nationalen Naturerbes aufgrund der Gefahren aus der militärischen oder bergbaulichen Vornutzung aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Auch zum Schutz seltener Arten kann es notwendig sein, ausgewählte Flächen für Besucher zu sperren – beispielsweise die Sandstrände der Naturerbe-Flächen an der Ostsee. Entsprechende Sperrschilder sind deshalb unbedingt zu beachten.
Die Betreuung der Flächen des Nationalen Naturerbes ist unterschiedlich organisiert. Auf den meisten ehemaligen Militärflächen und auf den Flächen an der früheren innerdeutschen Grenze ist weiterhin der Bundesforst tätig – im Auftrag der (neuen) Flächeneigentümer des Nationalen Naturerbes. Die Bundesförster sind in der Regel die örtlichen Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger. In Einzelfällen ist auch der Flächeneigentümer selbst der direkte Ansprechpartner. Dies gilt vor allem für Flächen, die an die Länder-Naturschutzstiftungen und an Naturschutzorganisationen übertragen wurden. Für ausgewählte Flächen des Nationalen Naturerbes haben örtliche Naturschutzgruppen auch Patenschaften übernommen – und setzten sich gemeinsam mit dem Flächeneigentümer für die Pflege der Fläche ein beziehungsweise bieten entsprechende Wanderungen und Exkursionen an.