UN-Abkommen für den Meeresnaturschutz

Der Weg zu einem UN-Abkommen für den Meeresnaturschutz

Seit 2018 laufen Verhandlungen der Vereinten Nationen (UN) für ein neues globales Abkommen zum Schutz und für eine nachhaltige Nutzung der Meeresbiodiversität – also der Arten, ihrer natürlichen Lebensräume und deren genetischer Vielfalt - auf Hoher See, das heißt der Weltmeere jenseits der nationalen Einflussbereich (engl. biodiversity beyond national jurisdiction, BBNJ). Damit werden erstmals einheitliche Umweltregeln unter dem UN-Seerechtsübereinkommen (SRÜ; englisch: UNCLOS) verhandelt. UNCLOS regelt bisher vor allem die wirtschaftlichen menschlichen Aktivitäten auf Hoher See (Schifffahrt, Forschung) und stellt einheitliche Regeln auf. Mit dem neuen UN-Abkommen zum Schutz der Biodiversität sollen nun erstmals allgemeine Natur- und Umweltschutzregeln ausgestaltet werden. Ziel ist die Verabschiedung eines verbindlichen UN-Umsetzungsabkommens mit diesen Regeln unter dem Seerechtsübereinkommen. Bisher gab es – durch die Corona-Pandemie unterbrochen – vier Verhandlungsrunden in New York im UN-Hauptquartier. Zuletzt fand vom 7. bis 18. März 2022 die 4. Verhandlungsrunde statt.

Warum brauchen wir ein Meeresnaturschutzabkommen für die Hohe See?

Auf der Hohen See gibt es derzeit kaum einheitliche globale Regeln zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere. Marine Arten und Ökosysteme sind durch menschliche Einflüsse – von noch immer weiter zunehmenden wirtschaftlichen Aktivitäten bis hin zur menschgemachten Klimakrise – bedroht. Die Weltmeere sind aber nicht grenzenlos belastbar, die marinen Ökosysteme müssen besser geschützt werden. Ein wichtiges Mittel dafür sind Meeresschutzgebiete, in denen sich Arten und Lebensräume durch weniger oder gar keine menschliche Nutzung besser erholen oder stabilisieren können. Dadurch sind sie auch widerstandsfähiger gegenüber Belastungen. Besonders wichtig ist es, dazu ein weltweites, zusammenhängendes Netzwerk von gut verwalteten Meeresschutzgebieten zu schaffen. Erklärtes Ziel Deutschlands und vieler anderer Staaten weltweit ist es, mindestens 30 Prozent der weltweiten Meere unter Schutz zu stellen und zu vernetzen. Das neue UN-Abkommen kann einen wichtigen Beitrag leisten, dieses Ziel zu erreichen.

Angesichts eines zurzeit noch weitgehend regellosen Zustands ("wilder Westen") gibt es jetzt die große historische Chance, mit dem neuen UN-Abkommen verbindliche Umweltregeln für alle Staaten der Welt zu schaffen. Die Verhandlungen für das allererste UN-Abkommen überhaupt zum Schutz der Meeresnatur unserer globalen Meere laufen seit 2018 und sollen bald abgeschlossen werden. Deutschland und die EU setzen sich dafür ein, dass das so schnell wie möglich, am besten noch im Jahr 2022 geschieht.

Was soll das geplante Meeresnaturschutzabkommen regeln?

Das geplante Abkommen soll Regeln aufstellen für diese Bereiche:

  • Einrichten von Meeresschutzgebieten mit effektiven Schutzmaßnahmen.
  • Verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen von menschlichen Aktivitäten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Meeresumwelt der Hohen See haben.
  • Regeln zum Umgang mit genetischen Ressourcen mariner Tiere und Pflanzen der Hohen See.
  • Die Unterstützung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität für ärmere Länder des globalen Südens durch Kapazitätsaufbau und Zurverfügungstellen von geeigneten Technologien.

Für den Natur- und Umweltschutz besonders wichtig sind dabei die Meeresschutzgebiete und die Umweltprüfungen. Am Ende werden alle Bereiche ein Gesamtentscheidungspaket bilden. Die Entscheidung über das Abkommen wird nach den UN-Regeln bei den Verhandlungen im Konsens getroffen, d.h. alle Staaten müssen zustimmen. Bei den Verhandlungen sprechen über 160 Staaten mit!

Wofür setzt Deutschland sich ein?

Das Auswärtige Amt (AA) vertritt die Bundesregierung in den BBNJ-Verhandlungen und arbeitet dabei eng mit dem BMUV und anderen Ministerien zusammen. Die deutsche Position bringt die deutsche Delegation in die EU ein, die bei den UN-Verhandlungen gemeinsam auftritt und mit einer Stimme spricht. Gemeinsam mit der EU setzt sich Deutschland für ein ambitioniertes Abkommen ein. Das bedeutet konkret: das Abkommen soll dafür sorgen, dass zusätzliche und gut verwaltete Meeresschutzgebiete eingerichtet werden und wirksame Umweltverträglichkeitsprüfungen menschlicher Aktivitäten geschaffen werden. Ob es gelingt, entsprechende Regeln im Abkommen zu schaffen, ist keineswegs sicher, denn die Positionen der Staaten liegen zum Teil weit auseinander. Es gibt eine Reihe von Ländern, die gar keine neuen Vorgaben durch ein UN-Abkommen zum Schutz der Biodiversität auf Hoher See akzeptieren wollen. Um einen Konsens zu erreichen, werden alle Staaten Kompromisse schließen müssen.

Bei der 4. Verhandlungssitzung für das neue Abkommen im März 2022 sind wesentliche nächste Schritte für UN-Regeln für die Ausweisung internationaler Meeresschutzgebiete gelungen. Wie konkret das Abkommen auf den Weg gebracht wird, entscheidet sich in der nächsten Verhandlungsrunde, die für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant ist. Deutschland wird sich weiter konsequent dafür stark machen, die Weltmeere bestmöglich zu schützen.

Wege zum Dialog

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