Projekte und Initiativen zum nachhaltigen Sport
Natursportinfo
Berührt "meine" Sportart beziehungsweise berühre ich durch die Sportausübung Belange des Naturschutzes? In welchen Landschaften störe ich durch welche Sportart welche Tiere? Oft ist man sich nicht bewusst, dass man beim Sport in unberührten Landschaften in Lebensräume von Pflanzen und Tieren eingreift. Schnelle Informationsrecherche sowie ein florierendes Netzwerk aus den unterschiedlichen Anspruchsgruppen liefert das Natursportinformationssystem Natursportinfo 2.0. der Deutschen Sporthochschule Köln. Die Plattform ist aus einer Überarbeitung und Weiterentwicklung der Natursportinfo des Bundesamtes für Naturschutz entstanden. Sie bietet umfangreiche Informationen zu den verschiedenen Natursportarten und deren Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Lebensräume. Darüber hinaus enthält sie überblicksartig kompakte Infos und News, ein Natursportlexikon und eine Literaturdatenbank mit Links zu wissenschaftlichen Quellen. Lösungsorientierte Best-Practice-Beispiele bereits umgesetzter Konfliktlösungen runden die Plattform ab. Die Internetseite ist in den Format-Varianten für Desktop-Computer, Smartphone und Tablet verfügbar.
Klima bewegt
Die Ergebnisse des über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) geförderten Projekts "Klima bewegt!" sollen dazu beitragen, dass Klimaschutzthemen in den Sportunterricht einfließen und Schülerinnen und Schüler sich klimabewusst(er) verhalten. Es wurden Übungen mit entsprechenden Erklärvideos, Druckvorlagen und Hintergrundinformationen für Sportlehrkräfte entwickelt, mit denen Klimaschutzthemen in den Sportunterricht integriert werden können. Die Übungen eignen sich auch für den Einsatz außerhalb des Sportunterrichts, zum Beispiel in "bewegten Pausen" oder im Rahmen von Projekttagen.
Luftsport und Naturschutz
Vor dem Hintergrund geänderter Luftverkehrsregelungen wurden im Rahmen eines Forschungsvorhabens fachliche und rechtliche Fragen des naturverträglichen Luftsports sowie des Luftverkehrs im Allgemeinen aufgearbeitet. Aufgrund des Wegfalls der Überflughöhe von 600 Metern bei Überlandflügen war insbesondere zu klären, ob naturschutzfachlich erforderliche höhere Mindestflughöhen als die Sicherheitsmindesthöhe von 500 Fuß (150 Meter) verbindlich festgelegt werden müssen und nach derzeitiger Rechtslage festgelegt werden können. Vor diesem Hintergrund erfolgte auch eine fachliche Überprüfung der in den Luftfahrerkarten verzeichneten "Aircraft relevant Bird Areas" (ABAs). In diesen Gebieten wird eine Mindestflughöhe von 2000 Fuß (600 Meter) empfohlen. Ziel der ABAs ist es, Störungen von Vorkommen wildlebender Vogelarten durch tieffliegende Luftfahrzeuge zu vermeiden und gleichzeitig das Vogelschlagrisiko für Luftfahrzeuge zu vermindern. Mit dem im Vorhaben überarbeiteten Handbuch "Luftsport und Naturschutz – Gemeinsam abheben" liegt ein aktuelles Nachschlagewerk für Pilotinnen und Piloten und die interessierte Öffentlichkeit vor. Zudem stehen drei kurze Informationsbroschüren für die allgemeine Luftfahrt, Naturschutz und Drohnenbesitzerinnen und Drohnenbesitzer zur Verfügung.