Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine EU-weite "Lieferkettenrichtlinie" vorgelegt (Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD). Dieser orientiert sich am französischen 'loi de vigilance' und am deutschen LkSG und enthält umwelt- und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten sowie die Pflicht für große Unternehmen, einen sogenannten 'Klimaplan' zu erstellen.

Nach dem Richtlinienentwurf soll der Anwendungsbereich gegenüber dem deutschen LkSG auf EU- und ausländische Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mehr als 150 Millionen Euro Nettoumsatz jährlich ausgeweitet werden. Für Unternehmen in Risikosektoren (unter anderem Textil-, Landwirtschaft- und Rohstoffsektor) soll die Richtlinie schon ab 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen Euro Nettoumsatz jährlich gelten. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht zur Durchsetzung verwaltungsrechtliche Mechanismen, eine zivilrechtliche Haftung sowie Pflichten für Geschäftsleitungen vor.

Nach dem Entwurf sollen neben den im LkSG geregelten Umweltsorgfaltspflichten auch Pflichten in Bezug auf den Schutz der biologischen Vielfalt, von gefährdeten Arten sowie der Ozonschicht gelten. Große Unternehmen sollen zudem einen Plan festlegen, mit dem sie sicherstellen, dass das Geschäftsmodell und die Strategie des Unternehmens mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gemäß dem Übereinkommen von Paris vereinbar sind. Wenn der Klimawandel als ein Hauptrisiko oder eine Hauptauswirkung der Unternehmenstätigkeit ermittelt wurde beziehungsweise hätte ermittelt werden sollen, soll das Unternehmen auch Emissionsreduktionsziele in seinen Plan aufnehmen.

Der Rat hat seine allgemeine Ausrichtung am 1. Dezember 2022 beschlossen. Das Europäische Parlament (EP) will seinen Standpunkt im Mai 2023 beschließen. Federführend ist der Rechtsausschuss des EP.

Stand: 04.05.2023

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