Was gehört in die Biotonne?
Die folgende Aufstellung enthält Bioabfälle, die für eine Verwertung gemäß Bioabfallverordnung grundsätzlich geeignet sind; dabei handelt es sich jedoch nicht um eine verbindliche Liste.
Welche Bioabfälle auf lokaler Ebene tatsächlich über die Biotonne getrennt gesammelt werden können, hängt insbesondere von den konkreten Verwertungsmöglichkeiten und Behandlungsanlagen ab. Die verbindliche Festlegung der Bioabfälle, die in der Biotonne vor Ort gesammelt werden, trifft der lokale öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Abfallwirtschaftsstelle Ihrer Kommune (Stadt, Gemeinde, Kreis) berät Sie darüber, welche Abfälle in die Biotonne dürfen und welche Abfälle in andere Sammelsysteme und in den Restmüll gehören.
Hinweis zur Eigenkompostierung:
Für eine Eigenkompostierung zum Beispiel im heimischen Garten sind nicht alle der vorgenannten Bioabfälle geeignet. Hinweise und Tipps zur fachgerechten und umweltfreundlichen Eigenkompostierung und -verwertung einschließlich hierfür geeigneter Bioabfälle können der Kompostfibel des Umweltbundesamtes entnommen werden. Die Kompostfibel kann von der Internetseite des Umweltbundesamtes kostenlos heruntergeladen werden.