Leitlinien deutscher Arktispolitik

Die Bundesregierung hat im August 2019 aktuelle Leitlinien einer deutschen Arktispolitik verabschiedet. Über eine große Bandbreite von Politikfeldern von Klima-, Umwelt- und Naturschutz über wirtschaftliche und wissenschaftliche Aspekte bis hin zu Fragen der internationalen Sicherheits- und Ressourcenpolitik wird darin ein gemeinsames Verständnis der deutschen Ziele in der Arktis festgehalten.

Die Arktis wird zunehmend zu einem Gebiet von geopolitischem, geoökonomischem und geoökologischem Interesse. Der durch die Treibhausgasemissionen des Menschen verursachte Klimawandel bewirkt die rasante Erwärmung und Eisschmelze in der Arktis. Dadurch werden Gebiete in der Nordpolarregion mit Potenzial an Rohstoffen für eine wirtschaftliche Nutzung und Entwicklung zunehmend zugänglich. Die dadurch geweckten wirtschaftlichen Möglichkeiten und Interessen sind mit hohen Risiken für die arktischen Ökosysteme verbunden.

Zusammenarbeit für den Erhalt dieser einzigartigen Region

Eine besondere Rolle spielen im politischen Kontext die unmittelbaren Arktis-Anrainer und die weiteren Mitglieder des Arktischen Rates. Die Bundesregierung strebt an, die Arktisregion stärker als bisher zu einem wichtigen Gegenstand deutscher Politik zu machen und dabei die Besonderheiten der Region, wie deren ökologische Sensibilität und die Belange der indigenen Bevölkerung, zu berücksichtigen. Deutschland wiederum kann mit Spezialwissen in Forschung und hochentwickelter Technologie sowie in Bezug auf Umweltstandards eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in der Arktis unterstützen. Der Bundesregierung sind der Erhalt der einzigartigen Umwelt- und Lebensbedingungen, der Schutz der biologischen Vielfalt der Arktis und die Einrichtung von Schutzgebieten wichtige Anliegen. Sie unterstreicht die Bedeutung eines schonenden Umgangs mit der Arktis für den globalen Umweltschutz und erkennt das Vorsorge- und Verursacherprinzip als Grundlage allen umweltpolitischen und wirtschaftlichen Handelns in der Arktis an.

Globaler Umweltschutz

Die Bundesregierung bekennt sich zu allen internationalen und regionalen Übereinkommen, die für die Arktis einschlägig sind, und fordert die Einhaltung rechtsverbindlicher Regelungen zur Nutzung und Erforschung der Arktis. Besondere Bedeutung kommt dem VN-Seerechtsübereinkommen, dem MARPOL-Übereinkommen, den Abkommen zum Schutz der marinen Umwelt und Biodiversität und regionalen Übereinkommen zu. Dabei spielt zum Beispiel die Umsetzung und Weiterentwicklung des "Polar Code" durch die International Maritime Organisation (IMO) eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung befürwortet die multilaterale Kooperation in Arktisfragen, insbesondere im Arktischen Rat als dem maßgeblichen hochrangigen Entscheidungsgremium, und möchte sich im Rahmen der Rolle Deutschlands als ständiger Beobachter im Arktischen Rat noch stärker engagieren.

Die Bundesregierung befürwortet eine aktive Arktispolitik der Europäischen Union und die strategisch ausgerichtete und horizontal kohärente Integration arktischer Belange in der Außen- und Sicherheitspolitik der EU und deren Politik insbesondere in den Feldern Umwelt, Forschung, Industrie und Technik, Energie- und Rohstoffpolitik, Verkehr und Fischerei.

Stand: 21.08.2019

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