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18. September bis 8. Oktober 2023

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Europäische Bodenschutzpolitik

Derzeit gibt es auf europäischer Ebene keine rechtliche Regelung, die sich explizit auf den Bodenschutz bezieht. Im Koalitionsvertrag 2021-2025 bekennt sich die Bundesregierung klar zur Bedeutung eines europäischen Bodenschutzes: "Auf EU-Ebene werden wir uns für einen verbesserten Schutz der Böden und verbindliche Regelungen einsetzen".

Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 die EU-Bodenstrategie für 2030 vorgelegt. Deren Vision ist, dass sich bis 2050 alle Bodenökosysteme in der EU in einem gesunden Zustand befinden und somit widerstandsfähiger sind. Als guten Zustand bezeichnet die Kommission gesunde Böden, die sich in einem guten chemischen, biologischen und physikalischen Zustand befinden und dauerhaft möglichst viele Ökosystemdienstleistungen beziehungsweise Bodenfunktionen erfüllen.

Die Bodenstrategie für 2030 bezeichnet den Boden als Schlüssellösung für die großen Herausforderungen unserer Zeit:

  • Für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel
  • Für die Kreislaufwirtschaft (Wiederverwendung von Bodenmaterial, Begrenzung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung, Nährstoff- und Kohlenstoffkreislauf)
  • Für die Bodenbiodiversität und damit für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen
  • Für gesunde Wasserressourcen

Folgenden Schlüsselaktionen zur Vermeidung von Boden- und Landdegradation und zur Wiederherstellung gesunder Böden misst die Kommission besondere Bedeutung zu:

  • Nachhaltige Bodenbewirtschaftung zur neuen Norm machen
  • Verhinderung der Wüstenbildung
  • Vermeidung von Bodenverschmutzung
  • Geschädigte Böden wiederherstellen und schadstoffbelastete Flächen sanieren

Darüber hinaus sollen digitale Methoden zur Erfassung und Überwachung des Bodenzustands besser genutzt und Wissenslücken geschlossen werden. Die Transformation zu gesunden Böden wird durch die Mobilisierung von Finanzierungsmöglichkeiten und Bewusstseinsbildung unterstützt.

Der Kern der Strategie ist die Ankündigung einer europäischen Bodenschutzregelung, das sogenannte Bodengesundheitsgesetz (Soil Health Law), für das Jahr 2023.

Die Strategie und das zugehörige Arbeitsdokument (staff working document) sind auf der Seite der Europäischen Kommission abrufbar.

Geplanter EU-Legislativvorschlag zur Bodengesundheit – Soil Health Law

Zentraler Baustein der EU-Bodenstrategie für 2030 ist ein noch zu erarbeitender Legislativvorschlag (Soil Health Law – Bodengesundheitsgesetz), der nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission bereits im zweiten Quartal 2023 vorgelegt werden soll. Mit dem Bekenntnis für eine europäische verbindliche Bodenschutzregelung im Koalitionsvertrag unterstützt die Bundesregierung diesen Plan der Europäischen Kommission. Über die EU Expert Group on Soil Protection befindet sich die Kommission im Austausch mit den Mitgliedstaaten.

Die Europäische Kommission hat am 1. August 2022 eine Konsultation zum Bodengesundheitsgesetz gestartet. So soll sichergestellt werden, dass das allgemeine öffentliche Interesse in der gesamten EU in der Folgenabschätzung und im Vorschlag für ein Bodengesundheitsgesetz gebührend berücksichtigt wird, indem Rückmeldungen, Ideen, Informationen und Stellungnahmen einschließlich Kurzdarstellungen, Studien und Daten über die Ursachen und das Ausmaß des Problems, Kosten und Auswirkungen, politische Ziele und Politikoptionen gesammelt werden. Fachkenntnisse sind erwünscht aber keine Voraussetzung für die Teilnahme. Die Konsultationsphase läuft vom 1. August 2022 bis zum 24. Oktober 2022. Die Beteiligung erfolgt über einen Online-Fragebogen. Den Zugang zur Konsultation und weitere Informationen finden Sie unter dem Link auf der rechten Seite.

Zu den Adressaten gehören neben der breiten Öffentlichkeit insbesondere Interessenträger, die über spezielle Fachkenntnisse verfügen. Genannt werden in diesem Zusammenhang nationale, regionale und lokale Behörden (mit Zuständigkeit in den Bereichen Umwelt, Klima, Raumplanung, Gesundheit, Verkehr und Mobilität, Wirtschaft- und Landwirtschaft) ebenso wie europäische, internationale und multilaterale Organisationen als auch relevante Wirtschaftsbeteiligte (Landbesitzer und -nutzer, Umweltberater, Industrie, Land- und Forstwirte usw.) sowie Interessenverbände, Sozialpartner, Verbraucher- und Jugendorganisationen, NRO, die Zivilgesellschaft, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen und Denkfabriken.

Stand: 16.09.2022

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