Rechtsvorschriften und Technische Regeln und Regelungen

Regelwerkspyramide

Hierarchie der nationalen Quellen, die Behörde oder Institution, die sie erlässt, sowie ihre Verbindlichkeit:

Bundesgesetzgeber: Grundgesetz (allgemein verbindlich) Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz, Standortauswahlgesetz (allgemein verbindlich) Bundesregierung, Bundesrat: Rechtsverordnungen (allgemein verbindlich) Allgemeine Verwaltungsvorschriften (verbindlich für Behörden) Bundesregierung, Landesbehörde: Bekanntmachungen des BMU (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall): Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke Richtlinien und Empfehlungen  Beratungsgremien und Kerntechnischer Ausschuss (KTA): RSK-, SSK- und ESK-Leitlinien (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall) RSK-, SSK- und ESK-Empfehlungen (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall) KTA-Regeln (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall) Industrie: technische Spezifikation für Komponenten und Systeme (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall) Organisations- und Betriebshandbücher (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall). Weitere Informationen siehe Bildunterschrift

Bundesgesetzgeber:

  • Grundgesetz (allgemein verbindlich)
  • Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz, Standortauswahlgesetz (allgemein verbindlich)

Bundesregierung, Bundesrat:

  • Rechtsverordnungen (allgemein verbindlich)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften (verbindlich für Behörden)

Bundesregierung, Landesbehörde:

  • Bekanntmachungen des BMU (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall):
  1. Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke
  2. Richtlinien und Empfehlungen 

Beratungsgremien und Kerntechnischer Ausschuss (KTA):

  • RSK-, SSK- und ESK-Leitlinien (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall)
  • RSK-, SSK- und ESK-Empfehlungen (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall)
  • KTA-Regeln (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall)

Industrie:

  • technische Spezifikation für Komponenten und Systeme (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall)
  • Organisations- und Betriebshandbücher (verbindlich durch die Übernahme in die Genehmigung beziehungsweise durch Maßnahmen der Aufsicht im Einzelfall)
Stand: 18.08.2023

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