Das Nationale Begleitgremium

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat die Aufgabe, das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle vermittelnd und unabhängig zu begleiten. Dabei soll es insbesondere die Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Ziel begleiten, Transparenz und Vertrauen in das Standortauswahlverfahren zu schaffen.

Im Paragraf 8 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) ist geregelt, dass das Nationale Begleitgremium aus 18 Mitgliedern besteht. Zwölf Mitglieder werden vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Daneben sind sechs Bürgerinnen und Bürger von der Bundesumweltministerin oder dem Bundesumweltminister zu ernennen, davon zwei Vertreterinnen und Vertreter der jungen Generation. Die Nominierung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt in einem dafür geeigneten Verfahren der Bürgerbeteiligung. Keines der NBG-Mitglieder darf einer gesetzgeberischen Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Die Mitglieder dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Besetzung des Nationalen Begleitgremiums soll insgesamt pluralistisch sein.

Das Nationale Begleitgremium nahm im Dezember 2016 seine Arbeit auf. Es wurde damit noch vor Start des eigentlichen Standortauswahlverfahrens eingesetzt. Die Benennung der Mitglieder erfolgt für drei Jahre.

Nähere Informationen zu den Mitgliedern des Nationalen Begleitgremiums, zu seiner Arbeit und den Beratungsergebnissen finden Sie auf der Webseite des NBG. 

Zur Unterstützung des Nationalen Begleitgremiums wurde zum 1. Oktober 2016 eine Geschäftsstelle beim Umweltbundesamt mit Sitz in Berlin eingerichtet. Die Geschäftsstelle untersteht in ihrer fachlichen Arbeit nur den Weisungen des Nationalen Begleitgremiums. Des Weiteren kann sich das NBG wissenschaftlich beraten lassen.

Für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe erhalten die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums Einsicht in alle Akten sowie Unterlagen der Aufsichtsbehörde (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)) und der Vorhabenträgerin (Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, BGE).

Stand: 06.12.2022

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