Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Klimaanpassung

Die Folgen der Klimakrise stellen eine Bedrohung für die heutigen und künftigen Generationen dar. Schon jetzt verursacht die Klimakrise irreversible Schäden in der Natur und für die Gesellschaft. Je stärker die Klimakrise wird, desto mehr werden wir von Hitze, Dürren, Starkregen und Überflutungen betroffen sein. Dies macht der jüngst veröffentlichte Synthesebericht des Weltklimarats noch einmal sehr deutlich. Vulnerable Personen in sozialen Einrichtungen, wie in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen oder Kitas, leiden besonders stark unter den Folgen der klimatischen Veränderung. Die BMUV-Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen der Klimakrise wie Hitze, Starkregen oder Hochwasser zu wappnen.

Die Förderung von "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" wurde 2020 im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Krise befristet für die Laufzeit von 2020 bis 2023 mit einem Volumen von 150 Millionen Euro aufgelegt. Im Rahmen des Sofortprogramms Klimaanpassung hat das BMUV festgelegt, dass die Förderung zur Unterstützung sozialer Einrichtungen nach 2023 fortgesetzt und verstetigt wird.

Mit dem Ziel, transformative Anreize im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor hin zu einer vorsorgenden Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu setzen, wurde die bestehende Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" neu ausgerichtet und weiterentwickelt. Gefördert werden wirksame und vorbildhafte Modellvorhaben, die geeignet sind, soziale Einrichtungen klimaresilient zu gestalten und zur Nachahmung anregen. Damit soll sich der weiträumig erforderliche Umbau der sozialen Einrichtungen in Deutschland an guten Beispielen und nachhaltigen Lösungen orientieren.

Um die gemeinsame Ausrichtung der klimaanpassungsbezogenen Förderrichtlinien im BMUV zu stärken sowie eine effiziente förderpolitische Steuerung auf Programmebene zu erzielen, wurde das Programm der "Nationalen Klimaanpassung" gegründet unter dessen Dach die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge "bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanagerinnen/Klimaanpassungsmanager" und "Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen" zusammengeführt wurden. Das Programm der "Nationalen Klimaanpassung" verfolgt das übergeordnete Ziel, die vor Ort notwendigen Klimaanpassungsprozesse systematisch und integrativ in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie anzugehen und umzusetzen.

Programmdaten

Antragsfrist

abgelaufen

Förderberechtigte

Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen

Ort/Region

Deutschland

Förderbereich

Aus- und Weiterbildung, Beratung, Klima und Energie, Gesundheit, Umwelt- und Naturschutz

Fördergeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Partner Fördergeber

Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Förderschwerpunkte

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften. Dabei sind solche Stellen adressiert, deren Tätigkeit in engem Bezug zu vulnerablen Personengruppen steht. Ebenso sollte die soziale Einrichtung bereits durch die Auswirkungen der Klimakrise betroffen sein und daher Schritte ergreifen wollen, um sich an diese anzupassen. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die von besonders vielen klimatischen Extremen betroffen sind oder zukünftig sein werden (sogenannte klimatische Hotspots). Gefördert werden:

  1. die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise (maximale Fördersumme 70.000 Euro),
  2. die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten (maximale Fördersumme 500.000 Euro) und
  3. die übergeordnete Unterstützung durch "Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft" (Personalausgabenförderung maximal in Höhe von 175.000 Euro).

Insgesamt wird dabei ein Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen gelegt. Naturbasierte Lösungen stärken natürliche und naturnahe Ökosysteme, haben einen Mehrwert für die Biodiversität und tragen gleichzeitig zu einer Resilienzsteigerung bei. Damit sollen Synergien und positive Nebeneffekte zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für mehr ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität erzielt werden.

Darüber hinaus sollen die geförderten sozialen Einrichtungen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren dienen, um die vorbildhaften Vorhaben als Best Practice Beispiele möglichst überregional bekannt und sichtbar zu machen sowie zur Nachahmung anzuregen.

Das Förderfenster für neue Anträge im Rahmen der novellierten Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) war vom 15. Mai bis zum 15. August 2023 geöffnet. Die Anträge werden nunmehr gesichtet und einem Auswahlverfahren unterzogen. Sofern dieses Verfahren abgeschlossen ist, werden Sie zeitnah Informationen von der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) erhalten.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie erhalten Sie auf der Webseite der ZUG. Dort können Sie sich auch registrieren lassen, um rechtzeitig über den Beginn der Möglichkeit der Antragstellung und informiert zu werden. 

Zu Fragen rund um das Thema der konkreten Umsetzung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten berät Sie außerdem gerne das Team des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA). Die Kontaktdaten, weitere Veranstaltungstermine sowie eine Fülle an Best-Practice Beispielen finden Sie auf der Website des ZKA.

Aktualisierungsdatum:
https://www.bmuv.de/FG29

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