Zu heutigen Zeitungsberichten über die Bepfandung erklärt das Bundesumweltministerium:

29.12.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 265/00
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Eine Bepfandung von Weinflaschen folgt aus der geltenden Verpackungsverordnung der früheren Bundesregierung, wenn die Mehrwegquote von 72 Prozent insgesamt und zugleich der Mehrweganteil von Wein im Jahre 1991 unterschritten wird.

Eine Bepfandung von Weinflaschen folgt aus der geltenden Verpackungsverordnung der früheren Bundesregierung, wenn die Mehrwegquote von 72 Prozent insgesamt und zugleich der Mehrweganteil von Wein im Jahre 1991 unterschritten wird. Die Ergebnisse der Nacherhebung stehen noch aus. Ob Weinflaschen im Entwurf zur Novelle der Verpackungsverordnung von einem Pfand ausgenommen werden, wird zurzeit geprüft.
Pläne, ein Pfand nur für deutsche Weine einzuführen, hat es im Bundesumweltministerium zu keiner Zeit gegeben. Insofern hat die SPD in Rheinland-Pfalz mit ihrer Aktion nur selbst aufgestellte Pappkameraden abgeschossen.

29.12.2000 | Pressemitteilung 265/00 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1096
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